Bürgeranträge gescheitert : Dorfstraße für Verkehrsberuhigung zu ruhig
Heinsberg-Uetterath Es war ein großer Aufwand für ein bereits zu Beginn offensichtliches Ergebnis. Schon vor einem Jahr hatte sich der Heinsberger Beschwerdeausschuss mit einem Bürgerantrag zu befassen, der die Durchführung verschiedener verkehrsregelnder Maßnahmen für die Uetterather Dorfstraße anregte.
Unter anderem sollte nach seinen Vorstellungen die Uetterather Dorfstraße mit festen Parkflächen versehen werden, „um den ruhenden Verkehr zu ordnen sowie die Höchstgeschwindigkeit für Lkw und Traktoren auf 30 km/h zu begrenzen“. Mangels festgestellter Notwendigkeit wurde daraus allerdings nichts.
Dem Ordnungsamt war seinerzeit die Aufgabe zuteil geworden, Fakten zu Verkehrsaufkommen und Fahrgeschwindigkeiten zusammenzutragen. Im Laufe des Jahres 2018 wurden daher im Bereich der Uetterather Dorfstraße in April, Juli, Oktober und November Langzeitmessungen zu Verkehrsaufkommen und Fahrgeschwindigkeiten durchgeführt.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit der gemessenen Fahrzeuge betrug danach im Messzeitraum 40 bis 44 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Darüber hinaus hielten offenbar mehr als 85 Prozent der Fahrzeuge die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein. Bezogen auf die erste Messreihe ergab sich ein Fahrzeugaufkommen von 1109 Fahrzeugen pro Tag. Das bedeutet umgerechnet nicht einmal acht Fahrzeuge innerhalb von zehn Minuten.
Verglichen mit anderen Ortsdurchfahrten sei das Fahrzeugaufkommen als unterdurchschnittlich zu betrachten, hieß es in der Verwaltungsvorlage. Als Beispiele wurden im Ausschuss unter anderen Horst mit 1332 Fahrzeugen pro Tag oder die Stapperstraße mit 1360 Fahrzeugen genannt. Aus den erhobenen Daten ließ sich eine besondere Gefahrenlage, die die Stadt Heinsberg als Straßenverkehrsbehörde für den betreffenden Bereich zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ermächtigen würde, nicht herleiten. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung wäre laut Straßenverkehrsordnung somit unzulässig.
Auch eine aus der Bürgerschaft angeregte Flächennutzungsplanänderung, um neue Baugrundstücke zwischen Uetterather Dorfstraße und Kötteler Schar ausweisen zu können, scheiterte an der Rechtslage. In diesem Zusammenhang war durch die Stadt Heinsberg bei der zuständigen Regionalplanungsbehörde, der Bezirksregierung Köln, eine Vorabanfrage gestellt worden, ob das Vorhaben an die Ziele der Raumordnung angepasst sei und ob in diesem Zusammenhang ein landesplanerisches Einvernehmen in Aussicht gestellt werden könne.
Das Maß der Eigenentwicklung (maximal 5 Prozent der bestehenden Ortschaft) werde für den Ortsteil Uetterath aber bereits mit einer durch die Stadt Heinsberg im Jahr 2016 gestellten landesplanerischen Anfrage erreicht, ließ die Bezirksregierung wissen.. Alleine dieser Aspekt führe schon dazu, dass das Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sei.