Finanzlage der Gemeinde Selfkant : Die Corona-Kosten liegen bei rund 420.000 Euro
Selfkant Besser als erwartet, aber wegen Corona schlimmer als jemals gedacht – so stellt sich derzeit die Finanzlage der Gemeinde Selfkant dar. Grund für diese doppelte Bewertung: Die Haushaltsdaten werden isoliert betrachtet, was die Kosten aufgrund der Corona-Pandemie betrifft.
Am 1. Oktober war das Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land NRW in Kraft getreten. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes berichtet der Kämmerer im Haushaltsjahr 2020 der Gemeindevertretung vierteljährlich über die finanzielle Lage, dies geschah nun in der Gemeinderatsitzung.
Die durch die Corona-Pandemie bedingten Belastungen der Gemeinde Selfkant im Jahr 2020 werden aktuell auf rund 420.000 Euro geschätzt. Diese resultieren hauptsächlich aus einem deutlich verminderten Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (minus 370.000 Euro) sowie Aufwendungen für Desinfektionsmittel, Office- und VPN-Lizenzen (Homeoffice) oder Schutzmasken in Höhe von etwa 30.000 Euro.
Insgesamt aber könne der Haushalt der Gemeinde im Haushaltsjahr 2020 deutlich positiver abgewickelt werden als ursprünglich geplant, wurde bei der Sitzung der Gemeindevertretung deutlich. Obwohl einige Betriebe coronabedingt ihre Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 herabgesetzt haben, habe sich das Gewerbesteueraufkommen im Jahresverlauf dennoch sehr positiv entwickelt und liege momentan rund 500.000 Euro über dem Haushaltsansatz von 1.550.000 Euro. Auch durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW könne die Gemeinde Selfkant im Jahr 2020 noch mit zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 262.742 Euro rechnen, so die Gemeindeverwaltung.
Gemäß Covid-19-Isolierungsgesetz sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 die Haushaltsbelastungen infolge der Covid-19-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln und gesondert zu erfassen, wie bei der Sitzung deutlich wurde. Die so ermittelte Haushaltsbelastung ist als außerordentlicher Ertrag in das Jahresergebnis einzustellen und als gesonderte Bilanzposition zu aktivieren. Die aktivierte Bilanzierungshilfe ist dann beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre abzuschreiben. Die Bilanzierungshilfe kann im Jahr 2025 auch ganz oder in Teilen gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Über die Entscheidung ist ein Beschluss der Gemeindevertretung herbeizuführen.
„Nach Möglichkeit sollen die coronabedingten Belastungen in 2025 direkt gegen das Eigenkapital ausgebucht werden, damit nicht die nachfolgenden Generationen hiermit belastet werden. Durch die Verschuldung von Land und Bund entstehen ohnehin starke Belastungen für die nachfolgenden Generationen“, so Kämmerer Stefan Wever.