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Parkzeiten werden überwacht: Am City Center gibt es Knöllchen mit Videobeweis

Parkzeiten werden überwacht : Am City Center gibt es Knöllchen mit Videobeweis

Wer zu lange parkt, zahlt am Heinsberger City Center 30 Euro. Die Parkzeit wird dort jetzt nicht mehr per Parkscheibe, sondern mit der Videokamera kontrolliert.

Die Technik schreitet voran, und der Menschen hinkt hinterher. Beispiel: Parken am City Center an der Ostpromenade in Heinsberg. Jüngst wurde die Parkraumbewirtschaftung dort auf eine „Kennzeichenerfassung durch Videoüberwachung“ umgestellt. Die maximale Parkzeit beträgt 90 Minuten; bei Überschreitung wird eine Vertragsstrafe von 30 Euro fällig.

Wer sich jetzt gerade hinter dem Ohr kratzt und fragt, was „Kennzeichenerfassung durch Videoüberwachung“ konkret bedeutet, gehört eindeutig zu der Bevölkerungsgruppe, die momentan der Technik hinterherhinkt. Einer unserer Leser aus Übach-Palenberg gehört zu dieser Gruppe.

Am Nachmittag des 24. September war unser Übach-Palenberger Leser mit der Gattin zum Shoppen nach Heinsberg gekommen und fuhr auf den Parkplatz am City Center ein. Im Einfahrtsbereich fielen ihm Schilder auf, auf denen in rot hervorgehoben ist: „max. 90 min. – 30 € Vertragsstrafe“. Als erfahrener Autofahrer schaltete unser Leser sofort, aber leider falsch: Parkscheibe rauslegen. Es war 15.05 Uhr, als er eingeparkt hatte und so stellte er, wie er es gelernt hatte, die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde, 15.30 Uhr, und ging einkaufen.

Schlechte Nachricht per Post

Nach der Parkscheibe wäre die zulässige Parkzeit in diesem beispielhaften Fall um 17 Uhr abgelaufen gewesen. Unser Leser fühlte sich im Reinen mit der Welt und der Parkraumbewirtschaftung am City Center im Speziellen, als er noch vor 17 Uhr wieder in Richtung Übach-Palenberg davonfuhr.

Wenige Tage später bekam der Übach-Palenberger Post von der Loyal Parking Deutschland GmbH aus Dortmund, die im Auftrag des Eigentümers oder Nutzers des Parkobjektes Ostpromenade 103 für die Parkraumbewirtschaftung am City Center zuständig ist. Mit fotografischer Dokumentation habe man festgestellt, dass sein Fahrzeug gegen die geltenden Nutzungsbedingungen verstoßen habe. Die Einfahrt sei um 15 Uhr erfolgt, die Ausfahrt um 16.42 Uhr, Nutzungszeit 102 Minuten, erlaubte Parkdauer 90 Minuten.

Zahle unser Leser die Vertragsstrafe von 30 Euro innerhalb von zehn Kalendertagen, werde man auf 5,10 Euro verzichten, die das Unternehmen die kostenpflichtige Ermittlung der Halteranschrift beim Kraftfahrtbundesamt gekostet habe. Unser Leser wollte die Sache nicht so einfach hinnehmen. Es widerstrebte ihm, zum einen für eine angebliche Überschreitung der Parkzeit um 12 Minuten 30 Euro zu bezahlen, und zum anderen fühlte er sich im Recht, da er ja nach der Parkscheibenregelung die Parkzeit korrekt eingehalten hatte.

Der Mann erhielt auf Nachfrage bei der Loyal Parking zunächst die Auskunft, dass auf dem Parkplatz am City Center die Parkscheibe keine Geltung mehr habe, da dort nun mit der „Kennzeichenerfassung durch Videoüberwachung“ die Einhaltung der Parkzeit kontrolliert werde. Tatsächlich hat die Loyal Parking nicht mit Hinweisschildern gegeizt, um die Kunden auf die neue Regelung hinzuweisen. Sami Issa von der Loyal Parking erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, es seien 80 Hinweisschilder auf den Parkflächen rund um das City Center aufgestellt worden. Die Schilder müssten eigentlich jedem auffallen, da auch das Design der Schilder in Schwarz und Weiß statt Blau verändert worden sei.

Deutschlandweit stark nachgefragt

Man müsse bedenken, so Issa, dass es sich bei den betreffenden Flächen um privaten Parkraum handle, der den Kunden des City Centers zur Verfügung gestellt werde. Das neue System der „Kennzeichenerfassung durch Videoüberwachung“ werde derzeit von den Kunden der Loyal Parking deutschlandweit stark nachgefragt. Ein Vorteil sei, dass der Autofahrer nicht mehr daran denken müsse, die Parkscheibe zu stellen.

Eine Kamera erfasst automatisch beim Einfahren das Kennzeichen mit der Uhrzeit und ein zweites Mal beim Ausfahren. Ist die Parkzeit überschritten, wird beim Kraftfahrtbundesamt eine Halterabfrage vorgenommen. Wie das Kraftfahrtbundesamt mitteilt, wird bei einem berechtigten Interesse diese Auskunft auch gewährt. Sami Issa verweist darauf, dass bei den Videoaufnahmen lediglich das Kennzeichen erfasst wird. Bei Einhaltung der Parkzeit würden die Daten sofort wieder gelöscht.

Nun sind die textlastigen Hinweisschilder zur „Kennzeichenerfassung durch Videoüberwachung“ eher für ruhige Schmökerstunden am Kamin geeignet als für die schnelle Erfassung aus dem fahrenden Auto heraus bei nachfolgendem Verkehr.

Zudem hingen an den Eingängen zum City Center, als unser Leser erwischt wurde, noch „alte“ Poster mit der Aufschrift „Parkscheibe einstellen – entspannt einkaufen“, versehen mit dem Logo der Loyal Parking. Sami Issa merkt allerdings an, dass es sich bei diesen Postern lediglich um Werbematerial handle, das man dem Betreiber des City Centers zur Verfügung gestellt habe. Diese Poster würden aber umgehend entfernt. Die gegen unseren Leser geltend gemachte Vertragsstrafe werde die Loyal Parking aus Kulanz zurückziehen.

Es ist gar nicht so lange her, da kontrollierten noch die Politessen der Stadt Heinsberg den Parkraum am City Center. Wer die Parkscheibe vergessen oder die Zeit überschritten hatte, bekam ganz klassisch ein Knöllchen.