Kreis Heinsberg appelliert an Landwirte : Alles zum Schutz der Rehkitze
Kreis Heinsberg Zurzeit geht die Heumahd mit der Setzzeit der Rehe einher. Während der ersten Tage nach der Geburt zeigt ein Rehkitz keinerlei Fluchtinstinkt.
Stattdessen verlässt es sich auf seine Tarnung und duckt sich bei Gefahr noch tiefer in Gras und verharrt regungslos. Dieses Verhalten ist in der Natur effektiv, um sich so für Füchsen oder Greifvögeln zu schützen. Doch bei der Begegnung mit landwirtschaftlichen Mähwerken hilft dies wenig.
So können Kitze immer wieder zum Opfer werden. Um diesem Konflikt entgegenwirken zu können, hat das Landschaftsschutzgesetz NRW seit 2016 in § 4 vorgeschrieben, dass Landwirte auf Grünflächen ab einem Hektar nicht mehr von außen nach innen mähen dürfen. Auf diese Weise soll allen Tieren im Feld die Möglichkeit zur Flucht gegeben werden. So können Hasen in der Regel den gefährlichen Maschinen entkommen.
Landwirte, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Auflage verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das hilft den Rehkitzen jedoch wenig, da sie eben kein Fluchtverhalten zeigen. Hier empfehlen die Fachleute vom Natur- und Landschaftsschutz beim Kreis Heinsberg, dass sich Landwirte frühzeitig mit dem zuständigen Jagdpächter abstimmen, sodass die Fläche vor der Mahd auf Rehkitze abgesucht werden kann.
Auch eine Schnitthöhen-Begrenzung kann helfen, Unfälle mit den sich am Boden duckenden Tieren zu vermeiden.
Der Kreis Heinsberg appelliert an Landwirte und jagdberechtigte, sich kurzzuschließen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass Kitze die Zeit der Wiesenmahd unverletzt überstehen.