Seniorenwohnanlange Frelenberg : Bürgerinitiative stellt Antrag an Petitionsausschuss
Übach-Palenberg Die Bürgerinitiative gegen die geplante Seniorenwohnanlage in der Wurmtalstraße in Frelenberg hat das Projekt erfolgreich ausgebremst. Eigentlich hätte der Rat der Stadt Übach-Palenberg in seiner jüngsten Sitzung über die Stellungnahmen entscheiden und die Ergänzungssatzung beschließen sollen.
Doch die Anwohner um Sprecher Franz-Josef Köhler haben kurzfristig einen Antrag an den Petitionsausschuss des Landtags gestellt. Die Einsendung ist auf den 6. Oktober um 15.15 Uhr datiert. Aus diesem Grund wurde einstimmig dem Vorschlag von Rainer Rißmayer (Grüne) gefolgt, den entsprechenden Punkt von der Tagesordnung zu nehmen und die Entscheidung zu vertagen. Erst nach der Entscheidung des Petitionsausschusses soll das Thema wieder auf die Tagesordnung gehoben werden.
Der Investor will auf der Fläche in der Wurmtalstraße eine Wohnanlage für Senioren bauen. Als Vorbild dient das Wohnkonzept der Seniorenwohnanlage hinter der ehemaligen Hauptschule in Boscheln. Das Konzept für die Wohnanlage sieht eine eingeschossige Bauweise mit Flachdach vor. Insgesamt sollen 26 Doppelhaushälften beziehungsweise Einfamilienhäuser entstehen. Die Wohnungen sollen zwischen 60 und 85 Quadratmeter groß sein. Auch Tagespflegeplätze sollen entstehen.
Die Bürgerinitiative hatte 76 Unterschriften gegen dieses Vorhaben gesammelt und auch eine entsprechende Stellungnahme in der öffentlichen Auslegung eingereicht. Die Anwohner kritisieren, dass mit dem Bau das letzte Stück unbeschadete Natur im Ort zerstört wird. Auch die fehlende Infrastruktur wird angeführt, Frelenberg habe für Senioren nichts zu bieten. Zudem meldet die Initiative Bedenken bezüglich der Niederschlagwasserbeseitigung und dem Artenschutz an. „Wir haben nun erst einmal das Inkrafttreten der Ergänzungssatzung Wohnanlage Wurmtalstraße gestoppt und zumindestens einen kleinen Teilerfolg erzielt. Ob das Projekt auf Dauer gestoppt werden kann, hoffen wir sehr, bleibt aber abzuwarten“, betont die Bürgerinitiative.
Für den Fall, dass Bürger sich von Ämtern oder Behörden ungerecht behandelt fühlen, sieht Artikel 17 des Grundgesetzes eine besondere Anlaufstelle beim Parlament vor: Der Petitionsausschuss des Landtags hilft bei Ärger mit Behörden weiter. Bürger können sich mit einer Beschwerde an das Gremium wenden. Eine Petition darf grundsätzlich jeder einreichen. Für die Formulierung gibt es keine Vorgaben. Die Petition muss allerdings schriftlich, unterschrieben und unter der Nennung von Namen und Adresse erfolgen.
Im zweiten Halbjahr 2019 haben den Petitionsausschuss 2720 Eingaben erreicht, im gesamten Jahr 2019 insgesamt über 5300. In den ersten sechs Monaten diesen Jahres gingen beim Petitionsausschuss 3685 Eingaben ein. Im Schnitt hat jede dritte Petition Erfolg.