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Darmstadt/Übach-Palenberg: Prozess um den „Drogen-Bunker“ in Übach-Palenberg

Darmstadt/Übach-Palenberg : Prozess um den „Drogen-Bunker“ in Übach-Palenberg

Ist es möglich, dass Polizeibeamte nebst Drogenspürhunden fünf Kilo Heroin „übersehen“, obgleich sie danach suchen? Besonders, wenn der Stoff nicht raffiniert versteckt ist, sondern in einem ordinären Pappkarton hinterm Kühlschrank im Keller lagert — dort, wo selbst ein Laie zuerst nachschauen würde?

Diese Fragen sorgen vor dem Landgericht im südhessischen Darmstadt beinahe für einen Eklat, lassen einen Verteidiger mehrfach die Beherrschung verlieren und die Vorsitzende Richterin eine Zwangspause verordnen, um den erhitzen Gemütern Zeit zur Abkühlung zu geben — was bei Außentemperaturen von 30 Grad Celsius jedoch nur bedingt funktioniert.

Die Stimmung bleibt gereizt, immer wieder werden zeitraubende Pausen eingelegt, geplante Zeugenbefragungen müssen verschoben werden und zwei Polizisten unverrichteter Dinge zurück nach Heinsberg fahren.

Aussage revidiert

Geräuschvoll ist in Darmstadt diese Woche der Prozess gegen vier Männer und eine Frau fortgesetzt worden, denen die Staatsanwaltschaft bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorwirft. Zwischen August 2016 und Juni 2017 sollen sie überwiegend harte Drogen, die aus den Niederlanden stammten, an Abnehmer in ganz Deutschland veräußert haben. Unter den Angeklagten sind eine 58-Jährige aus Übach-Palenberg, ihr 78 Jahre alter Ex-Lebensgefährte sowie ein junger Niederländer. Als „Bunker“ für die Drogen soll das Haus der 58-Jährigen im Stadtteil Marienberg gedient haben.

Nun hat die 58-Jährige als letzte Angeklagte zu den Vorwürfen Stellung genommen. Zuvor hatte ihr Ex-Partner, der laut Staatsanwaltschaft als Drogenkurier tätig war, sie schwer belastet. Die Frau habe ihn in die Geschäfte hineingezogen und er nicht gewusst, was er transportiere. Inzwischen hat er seine Angaben jedoch revidiert und eingeräumt, bereits seit 2015 im Bilde gewesen zu sein.

Dies betont auch die 58-Jährige in ihrer Einlassung, die sie von ihrem Verteidiger vortragen lässt. Sie räumt ein, ihr Haus „auf Anfrage“ als „Bunker“ zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch habe die Frau der Prostitution entkommen wollen, mit der sie sich ihren Lebensunterhalt verdient hatte. Hintermänner wolle sie aus Angst jedoch nicht benennen.

Auch habe sie Drogen verschickt und weggebracht. Irgendwann, als sie „nicht mehr konnte“, habe ihr Ex-Partner diese Aufgabe „selbstbestimmt“ und freiwillig übernommen — jener Mann, der nun im Gericht wenige Plätze von ihr entfernt sitzt und versucht, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen, indem er seine einstige Freundin belastet. So zumindest sieht es der Anwalt der Frau.

Denn der Mitangeklagte hatte zu Prozessbeginn auch behauptet, im Marienberger Haus weitere fünf Kilo Drogen gefunden zu haben. Diese hatte er über seinen Rechtsbeistand bei der Polizei abgeliefert.

Unglaubwürdig findet das nicht nur der Verteidiger der 58-Jährigen und teilt das dem Angeklagten auch mehr als deutlich und bisweilen brüllend mit. Irgendwann wird es auch der bis dato gelassenen Vorsitzenden zu viel: „Diesen Ton akzeptiere ich nicht“, sagt sie und unterbricht das Theater für einige Minuten.

Warme Worte

Tatsächlich jedoch hat die Version des 78-Jährigen einen Haken: Die fünf Kilo will er gefunden haben, als er nach mehreren Wochen in Untersuchungshaft in das Haus zurückgekehrt war, um Habseligkeiten zu holen.

Sie seien ihm „entgegengefallen“, als er nach einem Karton griff. Zuvor jedoch war das Haus von Polizei und Spürhunden durchsucht worden. „Sie will ihm ja nicht unterstellen, dass er die Drogen dort reingetan hat“, sagt dazu der Verteidiger der Hausbesitzerin, um dann jedoch genau diesen Vorwurf in warme Worte zu kleiden: Seltsam sei die Sache schon. Womöglich habe der 78-Jährige die Drogenpakete in den Keller gebracht oder die Geschichte erzählt, um „sich selbst in ein besseres Licht zu rücken“.

Laut seiner Mandantin jedenfalls seien die Drogen zuvor nicht dort gewesen. Eigenständig habe die gesundheitlich beeinträchtigte Frau gar nicht in den Keller gehen können.

Dies hatte ihr Ex zuvor in seiner Aussage — womöglich unbeabsichtigt — sogar bestätigt. Seine Partnerin habe Probleme mit dem Bein, könne kaum Treppen steigen, geschweige denn hinabgehen. Dennoch bleibt der Angeklagte dabei — die Drogen fand er im Keller.

Der Verteidiger der Frau fragt immer wieder nach Details dieses Funds, doch der Senior erinnert sich nicht an Einzelheiten. Karton, Keller, entgegengefallen. Mehr kommt nicht.

Der Anwalt redet sich in Rage, seine Fragen werden verwirrender, ungenauer und sein Ton schneidender. Selbst vor verbalen Tiefschlägen schreckt er nicht zurück. Schließlich sagt der 78-Jährige gar nichts mehr — und endlich ist die 58-Jährige dran.

Trinkende Mutter

Dass es der schmal gebauten Frau gesundheitlich nicht gut geht, ist offensichtlich. Auch sonst war ihr Leben, so wie sie es schildert, nicht einfach. Sei sei das Kind einer trinkenden Mutter gewesen, die „ständig andere Männer mitgebracht hat, die sich dann an mir vergangen haben“. Sie habe ihre Geschwister im Keller versteckt, um sie zu schützen. Ihr erster Mann schlug sie, der zweite war wohl auch kein Traumprinz. Lesen und schreiben kann sie eigener Aussage nach kaum, zudem erkrankte sie einst an Typhus und Hirnhautentzündung.

Nach einem Unfall lag sie im Koma, leide seitdem unter „Anfällen“, weil sie damals einen Sauerstoffmangel erlitten habe. Sie habe Schmerzmittel nehmen müssen, später, „aber wenn überhaupt einmal im Monat“, auch Heroin. Ihren Lebensunterhalt verdiente sie unter anderem als Prostituierte. So habe sie auch den Mitangeklagten kennengelernt. Der sei anders gewesen, „geschlagen hat er mich nie“. Dass er sie nun so belaste, verletze sie „zutiefst“. Er solle ebenfalls zu seiner Verantwortung stehen, lässt die Frau noch über ihren Anwalt mitteilen.

Der Prozess wird fortgesetzt.