Angeklagter seit 15 Jahren abhängig : Mit Schecks vom Jobcenter zum Drogenkauf
Geilenkirchen/Übach-Palenberg 180 Gramm Heroin statt neuer Möbel und Mietzahlungen: Die Richterin wollte es zunächst nicht glauben, doch das Jobcenter bestätigte, Barschecks über 2300 Euro an den heroinabhängigen Dennis B. ausgegeben zu haben.
Nach einer kleinen Drogen-Shoppingtour in den Niederlanden setzte sich Dennis B. mit rund 180 Gramm Heroin und einer kleinen Menge Kokain in einem Jutebeutel verstaut im Sommer 2018 in ein Taxi und wollte nach Marienberg gefahren werden. Die Drogen waren teils für den Eigenkonsum und teils für den Weiterverkauf bestimmt.
Doch beim Übergang nach Deutschland flog sein Schmuggelversuch auf. Aus diesem Grund musste sich der 30-Jährige am Montagnachmittag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Geilenkirchen verantworten.
Seit seinem 15. Lebensjahr nimmt Dennis B. Drogen. Angefangen habe es mit Marihuana und Pep (Speed), später sei er auf Kokain und Heroin umgestiegen. Aktuell rauche er zwischen fünf und sechs Gramm Heroin täglich.
Bereits bei der Haftvorführung sorgte die Herkunft des Geldes für diese große Menge an Betäubungsmitteln für Verwunderung bei Richterin Corinna Waßmuth. Zwischen elf und zwölf Euro will der Angeklagte für die Drogen bezahlt haben. Allerdings ist er seit mehreren Jahren ohne Arbeit, zuletzt half er bei seinen Eltern aus.
An das Geld sei Dennis B. durch zwei Barschecks über 2300 Euro vom Jobcenter gekommen. Eigentlich sei dieses Geld für Renovierungsarbeiten, Möbel und mehrere Monatsmieten bestimmt gewesen, doch der Angeklagte wollte es lieber anderweitig investieren. Dass das Jobcenter einen Barscheck an einen langjährigen Heroinabhängigen schickt, wollte Richterin Corinna Waßmuth zunächst nicht glauben. Sie griff zum Telefonhörer, doch zu ihrer Überraschung bestätigte das Jobcenter die Geschichte mit den Barschecks. „Das ist mir unbegreiflich“, so die Richterin in der Verhandlung. „Man ist schon fast geneigt zu sagen: Natürlich hatte er damit nichts Besseres zu tun, als Drogen zu kaufen.“
Dennis B. bestätigte die Schilderungen des Staatsanwalts in der Anklage. Mittlerweile habe sein Mandant allerdings erkannt, dass er dringend einen Entzug machen muss, so einer seiner Anwälte. Er sei auf dem Weg in eine Therapie. Dieses Mal würde er den Entzug auch ernst nehmen, beteuert B. Bei seinem letzten Versuch vor zehn Jahren sei ihm der Ernst der Lage nicht bewusst gewesen, heute spüre er die Folgen der körperlichen Abhängigkeit. „Ich möchte auf jeden Fall eine Therapie machen. Ich bin nicht so ein Krimineller“, betont der Angeklagte.
Vorbestraft ist er allerdings schon: wegen Raub, Körperverletzung, unerlaubtem Betäubungsmittelbesitz und Diebstahl. „Sie sind kein Profit-Dealer, sondern ein weiterdealender Junkie“, findet Richterin Waßmuth. Solange er drogenabhängig sei, werde er zur Geldbeschaffung daher auch weiterhin straffällig werden.
Aus diesem Grund verurteilte das Schöffengericht Dennis B. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, allerdings mit Zurückstellung der Strafvollstreckung nach Paragraf 35 Betäubungsmittelstrafrecht. „Das heißt erst einmal Knast“, betont die Richterin. „Nur durch einen Therapieantritt können sie die Haft jetzt noch verhindern.“