Geilenkirchen/Heinsberg : Messer ins Bein gerammt: 3,14 Promille zur Tatzeit?
Geilenkirchen/Heinsberg Ein junger Marokkaner, der einem etwa Gleichaltrigen ein Messer ins Bein gerammt hat, wird sich Anfang 2018 vor dem Aachener Landgericht verantworten müssen. Es handelt sich um ein Berufungsverfahren, das Geilenkirchener Amtsgericht hatte den Mann bereits im Oktober zu einem halben Jahr Gefängnis verurteilt.
Allerdings nicht für die Messerattacke, für die er nicht verurteilt werden konnte, obwohl er sie begangen hat, sondern wegen Hehlerei. Die Staatsanwaltschaft geht nun in Berufung.
Die Tat hatte sich in der Nacht vom 8. auf den 9. Oktober vergangenen Jahres im Heinsberger Lokal Antiqua Cuba Club abgespielt. Am frühen Morgen dieses Sonntags, es war circa drei Uhr, griff der damals 24-jährige Marokkaner sein Opfer, einen 27-Jährigen aus Viersen, ohne ersichtlichen Grund mit dem Messer an und rammte ihm dieses in den Oberschenkel.
Bei der Waffe handelte es sich um ein Klappmesser mit neun Zentimeter langer und zwei Zentimeter breiter Klinge. Zeugen hielten den Täter fest, bis die Polizei eintraf. Er wurde festgenommen, der Viersener musste stationär im Krankenhaus aufgenommen werden.
Daran, dass der heute 25-Jährige die Tat begangen hat, bestehen offenbar keinerlei Zweifel. Dies bestätigten bei der Verhandlung am Geilenkirchener Amtsgericht mehrere Zeugen. Allerdings befand der Täter sich möglicherweise im Zustand der Schuldunfähigkeit.
Die noch in der Tatnacht entnommene Blutprobe wies einen Promillewert von 2,6 auf. Im Vorfeld der Verhandlung war ausgerechnet worden, dass der Täter sogar bis zu 3,14 Promille im Blut gehabt haben könnte, als er zustach. Im Klartext: Er war so betrunken, dass Richterin Corinna Waßmuth zu dem Ergebnis kam, ihn nicht verurteilen zu können. Allerdings ordnete sie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.
Zahlreiche Vorstrafen
Dass der Messerstecher anschließend außerdem noch ins Gefängnis muss, liegt indes an einer Straftat, die mit der Attacke in dem Heinsberger Lokal gar nichts zu tun hatte. Und zwar hatte er bereits rund zwei Wochen zuvor im Tausch gegen Getränke, die er bezahlte, eine Brille angenommen.
Diese war gestohlen, was er laut Richterin zumindest hätte ahnen müssen: Das Preisschild hing noch daran. Beide Straftaten wurden in einer Verhandlung zusammengefasst. Auch mit Blick auf zahlreiche Vorstrafen wurde der Mann zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung wegen Hehlerei verurteilt.
Bei dem Marokkaner handelt es sich um einen Flüchtling, der bereits im Jahre 2010 nach Deutschland eingewandert ist. Geboren ist er in der marokkanischen Großstadt Oujda, die unweit der spanischen Exklave Melilla liegt. Noch 2010 handelte er sich seine erste Vorstrafe ein, weitere folgten, bis zum Prozess wegen der Messerstecherei waren es insgesamt neun. Dabei ging es stets um kleinere Delikte, vor allen Dingen um Diebstahlsachen.
Das Motiv zu dem Messerangriff im Antigua Cuba Club blieb am Amtsgericht im Dunkeln. Die Attacke erfolgte anscheinend aus heiterem Himmel. Die Zeugen hatten keine Erklärung, das Opfer nicht und auch der Täter nicht. Es tue ihm leid, sagte er.
Im Januar muss er sich nun erneut verantworten. Der Termin am Landgericht ist für Montag, 15. Januar, angesetzt.