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Eine Person leicht verletzt: Illegales Autorennen in Geilenkirchen vor Gericht

Eine Person leicht verletzt : Illegales Autorennen in Geilenkirchen vor Gericht

Illegale Autorennen können sehr tragisch enden. Verhältnismäßig glimpflich ging die rasante Fahrt zweier Männer aus, die laut Anklageschrift sich ein illegales Kraftfahrzeugrennen am Abend des 25. März 2019 auf der Landstraße 164 von Übach-Palenberg nach Geilenkirchen geliefert haben sollen.

Das „Rennen“ hatte kurz hinter dem Ortseingang Geilenkirchen an der Kreuzung Aachener und Jülicher Straße mit dem Zusammenprall eines der beiden Fahrzeuge mit einem unbeteiligten dritten Wagen geendet. Dieser war gegen eine Grundstücksmauer geschleudert worden und ist als Totalschaden zu verbuchen. Der Sohn eines der beiden Angeklagten war bei dem Unfall leicht verletzt worden.

Richter Thomas Schönig hatte elf Zeugen und, so glaubte er zumindest, einen Sachverständigen ins Amtsgericht Geilenkirchen geladen. Der Sachverständige hätte unter anderem Auskunft geben sollen zum Pre Crash Data System, das bei einem der beiden „Rennwagen“ eine Geschwindigkeit von 169 Stundenkilometern gemessen hatte.

Staatsanwalt Hanno Gläsker  geht davon aus, dass die beiden Angeklagten schon in Höhe von Gut Muthagen mit einer Geschwindigkeit von 160 bis 180 Kilometern pro Stunde unterwegs waren. Sowohl vor als auch hinter dem Kreisverkehr zur B56 sollen Zeugen beobachtet haben, dass die beiden Fahrzeuge der Angeklagten, ein VW Passat und ein Skoda Octavia, mit hoher Geschwindigkeit fast Stoßstange an Stoßstange über die Landstraße rasten.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten die gemeinschaftliche Teilhabe an einem illegalen Kraftfahrzeugrennen und Körperverletzung vor, und sie hätten einen Schaden Nichtbeteiligter billigend in Kauf genommen. Der Schaden an der Umfassungsmauer des Grundstücks an der Jülicher Straße beläuft sich laut Gutachten auf rund 6000 Euro.

Von den elf Zeugen, darunter einige Polizisten, waren tatsächlich alle erschienen. Es fehlte allerdings der Sachverständige. Richter Thomas Schönig nahm dessen Ausbleiben auf seine Kappe: „Ich bin wohl mit dem Stift an den Sachverständigen gekommen.“

Die irrtümliche Streichung des Sachverständigen aus der Ladung macht nun einen Folgetermin in zwei Wochen notwendig. Dann soll die Sache aber geklärt werden, auch im Interesse der Angeklagten, die seit elf Monaten auf ihren Führerschein verzichten.

Einer der beiden Männer ist Busfahrer für Kaffeefahrten. Dessen Verteidiger mühte sich vergeblich, seinem Mandanten den Führerschein vorzeitig wieder zu beschaffen. Der Verteidiger argumentierte: „Das passt einfach nicht auf ein illegales Straßenrennen.“ Er könne die  „höchstmögliche Geschwindigkeit“, die der Gesetzgeber voraussetze, im vorliegenden  Fall nicht erkennen. Richter Thomas Schönig notierte die Verweise des Rechtsanwaltes auf entsprechende Urteile. Auch der Staatsanwalt hatte sich allerdings mit anderen Erkenntnissen schlau gemacht, zu diesem noch recht neuen Straftatbestand.  Die „höchstmögliche Geschwindigkeit“, die der Teilnehmer eines illegalen Straßenrennens zu erzielen versucht, ist keine feste Größe, sondern hängt wohl vom konkreten Kraftfahrzeug und der konkreten Verkehrssituation ab.

Richter Thomas Schönig wird eventuell bei der Fortsetzung der Verhandlung in zwei Wochen einen Ortstermin ansetzen, um die Situation auf der Aachener Straße, die im Ortseingangsbereich stark abfällt, besser beurteilen zu können.