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Geilenkirchen: Geld aus Rotlicht-Milieu rein gewaschen?

Geilenkirchen : Geld aus Rotlicht-Milieu rein gewaschen?

Gleich um weit über 100.000 Euro gewaschenes Geld sollte es am Dienstagvormittag beim Amtsgericht Geilenkirchen gehen.

Doch auf Antrag von Verteidiger Jörgen Kipp wurde die Hauptverhandlung gegen seine 32-jährige Mandantin aus Geilenkirchen bis auf Weiteres verlegt. Hintergrund sind die früheren Einkünfte des Gatten der Angeklagten.

Er war bis zu seiner Festnahme vor drei Jahren, so die Anklageschrift, in zwei Lokalen in Würselen als gewerbsmäßiger Zuhälter tätig. Dabei habe er vorwiegend mit illegal in Deutschland befindlichen Damen unter 21 Jahren gearbeitet.

Zudem habe er den Prostituierten maximal 30 Prozent ihres Lohns ausgezahlt, den Rest für sich behalten. Die jeweils bis zu 70 Prozent des durch Prostitution verdienten Geldes überwies der Mann dann auf vier Konten, die offiziell bei drei Banken auf den Namen seiner Frau liefen.

So ging die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift davon aus, dass die 32-Jährige „umfassende Kenntnisse über die Gelder und die Illegalität des Handelns” hatte. Durch ihre Verfügungsgewalt habe sie auch absichtlich die Herkunft der Gelder verschleiert. Den Vorwurf der Geldwäsche, so ließ Staatsanwältin Jutta Breuer durchblicken, sei auch durch Protokolle der Telefonüberwachung zu untermauern.

Laufende Revision

Doch da das Urteil vom 24. September 2003 gegen den Gatten der Angeklagten durch eine laufende Revision beim Bundesgerichtshof noch nicht rechtskräftig ist, stellte Rechtsanwalt Kipp den Antrag auf Vertagung der Hauptverhandlung gegen seine Mandantin.

„Meine Mandantin steht erstmals vor Gericht, fühlt sich hier deutlich unwohl und möchte erst mal nichts sagen”, begann er seine Ausführungen. Durch das laufende Verfahren gegen den Ehemann sei es zudem „völlig unmöglich”, eine ordentliche Verteidigung aufzubauen, da der Gatte der einzige wirkliche Entlastungszeuge sein könne.

Zudem führte er in seinem Antrag auf Vertagung an, dass möglicherweise die Herkunft aller insgesamt 113 angeklagten Einzahlungen auf den Konten seiner Mandantin überprüft werden müsse, eine Arbeit, die sich das Gericht in Geilenkirchen ersparen könne.

„Ich sehe das als reine Verfahrensverzögerung”, wandte Staatsanwätin Breuer ein. Dennoch erkannten Richter Anselm Pütz und die Schöffen auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs. „Zur Aufklärung ist es erforderlich, den Gatten als Zeugen zu vernehmen”, begründete Pütz.

Wenn die Entscheidung des Landesgerichtes Aachen aus dem September bestätigt würde, so die weitere Begründung, könnte dies ebenfalls Auswirkungen auf das am Dienstag vertagte Verfahren haben.