Prozess geplatzt : Friedhofsschändung erst im Dezember vor Gericht
Geilenkirchen Der Prozess am Amtsgericht gegen zwei Personen aus dem rechten Spektrum, denen die Schändung des jüdischen Friedhofes in Geilenkirchen Ende 2019 vorgeworfen wird, ist vorerst geplatzt.
Der Prozess begann Mitte September und sollte am Mittwoch nach genau drei Wochen Pause fortgesetzt werden. Nun muss er im Dezember ganz neu beginnen.
Der Direktor des Amtsgerichts Geilenkirchen, Sebastian Herweg, sagte unserer Zeitung auf Anfrage, dass der Prozess „wegen der Erkrankung eines Verteidigers“ verschoben werden muss. Da laufende Strafprozesse zwingend spätestens nach drei Wochen fortgesetzt werden müssen, ist die Verhandlung formaljuristisch geplatzt und muss völlig neu beginnen. Der neue Prozess soll laut Herweg am 8. Dezember um 10 Uhr stattfinden. Dann muss auch die Anklageschrift neu verlesen werden.
Verzögerungen begleiteten den Prozess von Beginn an. Zuerst im Juni und dann im August terminiert musste er aus unterschiedlichen Gründen zweimal verschoben werden. Als er am 15. September begann, wurde klar, dass ein Gutachten verspätet eingetroffen war. Deshalb kam es zu einem rechtlichen Disput. Aus diesem Grunde wurde nur die Anklageschrift verlesen und nur ein Zeuge gehört. Alle anderen geladen Zeugen – meistens Polizisten – konnten an dem Tag nicht mehr gehört werden.
Vorgeworfen wird den beiden Angeklagten aus den Gemeinden Gangelt (*1998) und Selfkant (*1986) die Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung. Die Initiative Erinnern kritisierte die Anklageschrift scharf.
Unterdessen haben – noch in dem Glauben, dass der Prozess am Mittwoch stattfinden könne – alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen, das Bündnis gegen Rechts im Kreis Heinsberg sowie die Geilenkirchener Schulen eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht.
Die Staatsanwaltschaft, so wird darin kritisiert, habe „trotz umfangreicher Ermittlungsergebnisse“ die Tragweite des Prozesses für die Menschen in der Stadt „deutlich unterschätzt“. Mit keinem Wort sei „in der Anklage der antisemitische und volksverhetzende Charakter dieser Friedhofsschändung erwähnt“. Man fordere und erwarte von der Anklagebehörde, dass sie die Taten auch klar benenne.
Auf die neue Entwicklung hingewiesen ergänzte Hans Bruckschen, Koordinator der Initiative Erinnern, der Prozess setzte „sich also fort, wie er begonnen hat“. Dieser Verlauf sei „sehr unglücklich“.