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Geilenkirchen: Fragen zum Erbrecht: Amtsgericht bietet Informationstag an

Geilenkirchen : Fragen zum Erbrecht: Amtsgericht bietet Informationstag an

Der Tote war zu Lebzeiten vermutlich der Meinung gewesen, seinen Nachlass vernünftig geregelt zu haben, in seinem Sinne muss man daher hoffen, dass er nicht von irgendwo dabei zusah, was die Erbschaft unter seinen Angehörigen auslöste.

Als das Erbe nämlich aufgeteilt werden sollte, wurde festgestellt, dass diverse Gegenstände verschwunden waren. Angeblich jedenfalls. Die Hinterbliebenen bekriegten sich anschließend vor Gericht bis aufs Blut. „Wenn es zu Streit um eine Erbschaft kommt, ist das kompliziert und oft auch familienzerstörend“, sagt Richterin Corinna Waßmuth, Direktorin des Geilenkirchener Amtsgerichts.

Kommende Woche Mittwoch wird ihr Haus einen Informationstag mit dem Titel „Vererben — aber wie? Erben — und was dann?“ anbieten. Wieso die Wahl auf diesen juristischen Bereich fiel, hat Waßmuth schnell erklärt. Einerseits betreffe das Thema so ziemlich jeden irgendwann einmal. Andererseits komme es „nur selten zum tragen in Rundfunk, TV und Presse“, werde also wenig wahrgenommen. Wozu das in vielen Fällen führt, lässt sich mit fast mathematischer Zwangsläufigkeit ableiten: Wird man zum Erben, stehen viele plötzlich ohne jedes Grundlagenwissen da.

Dabei muss es nicht immer so drastisch zugehen wie in dem oben geschilderten Fall. Corinna Waßmuth, die selbst auch Nachlassrichterin ist, sagt sogar, dass solche Auseinandersetzungen eher die Ausnahme seien. Das ändert jedoch nichts daran, dass Erbrecht eine komplizierte Angelegenheit ist, die für diejenigen, die sich nicht frühzeitig informiert haben, mit mancher Überraschung aufwarten kann. Und die muss nicht angenehm ausfallen.

Der Fakt, dass man nicht nur die Reichtümer erben kann, die der Erblasser zu Lebzeiten womöglich angehäuft hat, sondern ebenso dessen Schulden, mag im Allgemeinwissen noch relativ weit verbreitet sein. Schon eher für Staunen könnte bei manchem sorgen, dass das gemeinsame Haus beim Tod eines Ehepartner nicht etwa zunächst mal allein der Witwe beziehungsweise dem Witwer gehört — sondern auch den Kindern, was alle möglichen Folgen hat. Nicht umsonst heißt es schließlich, dass Eigentum verpflichtet.

Oder ist das Haus gar in einem solch schlechten Zustand, dass man das Erbe lieber gleich ausschlägt? Wie kann man jemanden enterben? Unter welchen Voraussetzungen könnte ein Testament nicht wirksam werden? Und woher bekommt man eigentlich welche Informationen, wenn es akut wird? Fragen wie diese sollen am Mittwoch am Amtsgericht beantwortet werden, und zwar wohlgemerkt nicht nur aus Sicht der Rechtsprechung, sondern aus möglichst vielen Blickwinkeln. Neben Richtern sind Notare, Rechtspfleger, Anwälte, Steuerberater und Nachlasspfleger Berufsgruppen, die sich mehr oder weniger regelmäßig mit dem Thema beschäftigen. Sie alle kommen im Amtsgericht zu Wort.

(jpm)