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Übach-Palenberg/Darmstadt: „Drogenbunker“-Prozess: Absprachen hinter verschlossenen Türen

Übach-Palenberg/Darmstadt : „Drogenbunker“-Prozess: Absprachen hinter verschlossenen Türen

Kommt endlich Bewegung in den Prozess gegen eine mutmaßliche Bande von Drogenhändlern vor dem Landgericht im südhessischen Darmstadt? Fünf Angeklagte, darunter eine 58-jährige Frau und ihr Ex-Freund aus Übach-Palenberg sowie ein junger Niederländer, müssen sich wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten.

Bislang ist das Verfahren vor allem eins: zäh. Nach drei Wochen Pause soll erst wieder am 24. August weiterverhandelt werden. Geht es so weiter, streiten die Beteiligten noch zu Weihnachten. Doch genau das möchten wohl weder Verteidiger noch Staatsanwaltschaft. Auch das Gericht hat offensichtlich Interesse daran, das Verfahren abzuschließen, bevor es womöglich zu platzen droht. Denn größtes Problem sind die Terminpläne der Verteidiger. Das halbe Dutzend Anwälte zusammenzubringen, ist kaum möglich. Ohne Anwalt aber darf kein Angeklagter vor einem Landgericht erscheinen. Zu lange zwischen einzelnen Sitzungstagen kann jedoch auch nicht unterbrochen werden, wenn Angeklagte — so wie in diesem Falle — in Untersuchungshaft sitzen.

Seitens einiger Verteidiger wird am Rande des Prozesses die Planung der Kammer bemängelt. Die ursprünglich für dieses Verfahren angesetzten vier Termine seien zu knapp bemessen gewesen. Bei dieser Anzahl Angeklagter und Verteidiger sei es abhersehbar gewesen, dass man mehr Verhandlungstage brauche. Dass die Anwälte das Gericht schon allein aus Fairnessgründen auf ihre Bedenken hätte hinweisen können, als ihnen Wochen vor Verhandlungsbeginn die Terminliste zuging, vergessen sie dabei aber offensichtlich. Dennoch: Der Ruf der Anwälte nach einer schnelle Lösung ist lauter geworden. Die Kammer solle zumindest zu erkennen geben, wie sie den Ausgang des Verfahrens bislang einschätzt.

Diesem Wunsch ist entsprochen worden: Die Angeklagten, die als Bande vor Gericht stehen, sollen demnach wohl auch als Bande verurteilt werden, hieß es. Zur Erläuterung: Wer eine Straftat wie die hier vorgeworfene bandenmäßig begeht, erhält eine höhere Mindeststrafe als jemand, der nicht in einer solchen Gruppe handelt. Ein 78 Jahre alter Mann, der Ex-Partner der Angeklagten aus Übach-Palenberg, könnte aber unter Umständen nur als Gehilfe der Bande gelten. Er hatte zwar Drogen zu Kunden gefahren, dafür aber keine Gegenleistung erhalten. Lediglich Benzingeld sei ihm erstattet worden. Der Mann hatte zudem mit den Behörden kooperiert.

Das Heroin, das erst nach Verhaftung der Angeklagten und Durchsuchung des mutmaßlichen Bunker-Hauses in Übach-Palenberg dort von dem 78-Jährigen gefunden worden war, müssen sich vier der Angeklagten vielleicht nicht zurechnen lassen — das wäre ein Erfolg für die Verteidiger. Die Umstände des Drogenfunds und die Tatsache, dass immer noch nicht klar ist, ob die Pakete bei der Durchsuchung übersehen oder erst danach in das Haus gelangt sind, lassen womöglich keine andere Bewertung zu. Lediglich der Angeklagte aus den Niederlanden könne unter Umständen für diese Drogen verantwortlich gemacht werden. Auf deren Verpackung fanden sich seine DNA-Spuren. Dies zu bewerten, obliegt dem Gericht.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft haben recht konkret benannt, was sie sich vorstellen — allerdings hinter verschlossenen Türen. Zwar sind Gerichtsverhandlungen in Deutschland grundsätzlich öffentlich, nur unter bestimmten Voraussetzungen darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Für Absprachen, die inzwischen sogar gesetzlich geregelt sind, gilt dies in der Regel jedoch nicht. Allerdings behilft sich das Gericht: Es schließt die Öffentlichkeit nicht aus, sondern beendet den Hauptverhandlungstag. Somit ist offiziell „Feierabend“, Öffentlichkeit und Angeklagte müssen den Saal verlassen. Im Anschluss bleiben die Beteiligten zusammen und reden.

Höchste Strafe für Niederländer

Was gesagt worden ist, soll in drei Wochen bekannt gegeben werden. Haftstrafen zwischen drei und zehneinhalb Jahren, so erfuhr unsere Zeitung, könne sich die Staatsanwaltschaft vorstellen. Für den Niederländer dürfte wohl die höchste Strafe vorgesehen sein. Die niedrigste könnte der 78-Jährige zu erwarten haben. Dass die Staatsanwaltschaft für die Hausbesitzerin aus Übach-Palenberg ebenfalls eine geringe Strafe fordert, ist unwahrscheinlich.

Mitgeschnittene Telefongespräche lassen den Schluss zu, dass sie den Transport der Drogen organisierte. Das Gericht, so heißt es, habe sich aus den Gesprächen zwischen Staatsanwälten und Verteidigern herausgehalten. Eine Absprache strebe es in dieser Form eher nicht an. Ob der Kammer unter den gegebenen Voraussetzungen etwas anderes übrigbleibt, als eine Einigung herbeizuführen, ist allerdings fraglich.