Corona und Kirche : Diese Regeln gelten für den Weihnachtsgottesdienst
Kreis Heinsberg Welche Regeln gelten für Besucher von Christmetten und Weihnachtsgottesdiensten? Was sagen die katholischen Gemeinden, was gilt in den evangelischen Kirchen?
Für die Christmetten der katholischen Kirchengemeinden im Kreis Heinsberg gibt es von Seiten des Bistums bisher keine einheitlichen Regelungen, die für den Besuch einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorschreiben. „Abstand – Maske – Hygiene“ sei die verbindliche Regel, wie Dompropst Rolf-Peter Cremer schon in der vergangenen Woche im Interview mit unserer Zeitung deutlich machte.
Darüber hinaus gelte bei großen Gottesdiensten wie den Christmetten eine 3G-Empfehlung, die dann aber natürlich auch kontrolliert werden müsse. Cremer: „Aber es muss auch Weihnachtsmessen geben für Menschen, die sich nicht als geimpft oder ungeimpft ausweisen wollen. Das muss jeweils auf der GdG-Ebene (Gemeinschaft der Gemeinden) abgestimmt werden.“
Im Kreis Heinsberg gilt: In den GdG Heinsberg-Oberbruch, Hückelhoven, und Erkelenz steht für die Christmetten die 3G-Regelung. Außerdem ist jeweils eine Anmeldung erforderlich. In Wegberg, Wassenberg, Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant und Übach-Palenberg muss man sich ebenfalls anmelden, ein 3G-Nachweis ist aber nicht erforderlich. In der GdG Heinsberg-Waldfeucht gibt es unterschiedliche Modelle. Während in Kirchhoven, Karken und Laffeld die 3G-Regel gilt, reicht in den übrigen Pfarren AHA – überall jedoch mit Anmeldung.
Wer sich erst kurzfristig entschließt, einen Weihnachtsgottesdienst zu besuchen, kann auch ohne Anmeldung am Outdoor-Gottesdienst am Birgelener Pützchen in Wassenberg teilnehmen.
In den nächsten Tagen werden in manchen Gemeinden noch Abklärungsgespräche geführt. Ein Blick auf die Homepage der jeweiligen GdG oder Gemeinde ist also für jeden, der eine Messe besuchen möchte, hilfreich.
In der Evangelischen Kirche in den Kirchenkreisen Aachen und Jülich finden derzeit durchweg alle Gottesdienste unter 3G-Bedingungen statt, in einzelnen Gemeinden gilt 2G.