Kontrollen in Handel und Gastronomie : Geilenkirchen führt 2G-Armbändchen ein
Geilenkirchen Der Aktionskreis Geilenkirchen will seinen Kunden die 2G-Kontrollen im Einzelhandel und der Gastronomie erleichtern. Dafür hat er kleine, gelbe Bändchen beschafft.
Der Aktionskreis Geilenkirchen führt 2G-Armbändchen ein, um den Kunden die Impfkontrollen beim Einkaufen zu erleichtern. Wer zum Einkaufen und Essen durch Geilenkirchen bummeln will, soll nach der Kontrolle im ersten Geschäft oder Restaurant ein Bändchen um das Handgelenk bekommen. Das kann er dann in allen anderen Geschäften vorzeigen, ohne noch einmal Impfnachweis und Personalausweis herauskramen zu müssen. Der Aktionskreis hat die Bändchen nun für seine Mitglieder besorgt. „Das ist eine Vereinfachung für die Kundschaft und die Gewerbetreibenden“, sagt Aktionskreis-Geschäftsführer Detlef Kerseboom.
Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung sehe vor, dass bestimmte Geschäfte und die Gastronomie nur noch mit 2G-Nachweis betreten werden dürften, teilte der Aktionskreis mit. Die jeweiligen Betreiber haben die entsprechenden Nachweise zusammen mit dem Personalausweis bei allen Kundinnen und Kunden beziehungsweise Gästen beim Betreten des Geschäfts oder der Gastronomie zu überprüfen. „Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt führen wir aktuell einen Prüfnachweis gemäß aktueller Bestimmungen in Form von ohne Zerstörung nicht ablösbaren Armbändern für Geilenkirchen ein“, sagt Kerseboom.
Die gelben Armbänder erhalten die Aufschrift „2G-Regel geprüft (Platzhalter für Datum) Aktionskreis Geilenkirchen“ und wurden bereits an die Mitgliedsunternehmen des Aktionskreises Geilenkirchen verteilt. Wenn nun der 2G-Nachweis eines Kunden in einem Geschäft überprüft wurde, kann das Armband mit Datum versehen und am Arm desjenigen angelegt werden. In nachfolgenden Betrieben muss dann lediglich das Armband und das Datum für den Einlass geprüft werden. „Hierbei ist darauf zu achten, dass die Armbänder nur für den Tag der Ausgabe gültig sind. Wir sehen in dieser Vorgehensweise allerdings eine erhebliche Vereinfachung für die örtlichen Betriebe“, so Kerseboom weiter.