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Niederländer vor Gericht: Bewährung für Marihuana-Verkauf an Minderjährige

Niederländer vor Gericht : Bewährung für Marihuana-Verkauf an Minderjährige

Für den gewerbsmäßigen und unerlaubten Verkauf von Marihuana an eine minderjährige Geilenkirchenerin musste sich jetzt ein Niederländer vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Geilenkirchen verantworten.

Ein ungewöhnlicher Fall wurde nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Geilenkirchen verhandelt. Ein niederländischer Staatsbürger musste sich für den gewerbsmäßigen und unerlaubten Verkauf von Marihuana an eine minderjährige Geilenkirchenerin in Eindhoven (NL) verantworten. Der Angeklagte K. stellte sich dem Verfahren freiwillig.

In 30 Fällen hatte K. zwischen Mai und August 2017 jeweils Mengen von 1,5 bis 55 Gramm Marihuana an eine damals 15-jährige Geilenkirchenerin verkauft. Der Wert der Drogen wird auf insgesamt 1800 Euro geschätzt.

Chatverlaufe belegen die Bestellungen und auch, dass K. wusste, dass seine Käuferin noch nicht volljährig ist. Allerdings gab diese ihr Alter mit 17 Jahren an. „Darf ich mal fragen wie alt du bist“, wollte der Angeklagte in einer Nachricht wissen. Nach der Antwort mit 17 Jahren schrieb er: „Das dachte ich mir schon. Du siehst noch ziemlich jung aus.“

Die Zeugin sagte in der Verhandlung aus, dass K. sie nicht zum Drogenkonsum verführt habe. Sie habe bereits mit 13 Jahren zum ersten Mal Gras geraucht. Sie hätte das Marihuana auch von jemand anderen gekauft. Sie habe damals schnell Geld gebraucht.

Damit wollte sie ihre beste Freundin unterstützen, die in finanzieller Not war und nicht wusste, wo sie etwas zu Essen oder zu Trinken herbekommen sollte. Ihre Eltern habe sie damit nicht belasten wollen. Sie habe die Drogen bei K. über WhatsApp bestellt und abgeholt. Er habe sie teilweise auch direkt zu ihr zum Bahnhof geliefert. Dann habe sie die Drogen mit der Bahn oder dem Auto nach Deutschland eingeführt und an einen deutschen Händler gewinnbringend weiterverkauft.

Nur einen kleinen Teil habe sie selbst konsumiert. Für das Schmuggeln der Drogen wurde die mittlerweile 18-jährige bereits 2018 zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. „Ich weiß nicht mehr, wie ich ihn kennengelernt habe. Er war nur mein Händler, er hat mich nicht angefixt“, bestätigt die Zeugin auf Nachfrage.

Da der Angeklagte kein deutscher Strafbürger ist, lief die Verhandlung etwas anders ab. Es gab mehrere Unterbrechungen, in denen der Anwalt seinem Mandanten mit Hilfe einer Dolmetscherin das Verfahren erklärte. Bevor er sich zu dem Sachverhalt äußerte, mussten Richter Thomas Schöning und seine zwei Schöffen zudem im Rahmen einer Verständigung zustimmen, dass es sich um einen minderschweren Fall handelt, und den möglichen Strafrahmen festlegen.

Zwischen einem Jahr und drei Monate und einem Jahr und sechs Monate waren danach möglich. Nach einer weiteren Beratungspause mit seinem Anwalt ließ sich K. auf die Vorwürfe ein.

„Das ist wirklich kein klassisches Verfahren. Er hat sich dem freiwillig gestellt –und das ist nicht ganz normal“, hielt der Richter K. zu Gute. Schließlich werde der Angeklagte von der Staatsgewalt eines anderen Landes zur Rechenschaft gezogen – und das für ein Vergehen in einem anderen Land. „Allerdings ist auch in den Niederlanden die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige strafbar“, betont Schöning. Es sei immer ein Verbrechen, wenn ein Erwachsener an einen Minderjährigen Drogen verkauft. „Auf die Menge kommt es dabei nicht an. Die spielt erst bei der Strafzumessung eine Rolle“, führt der Richter aus.

In Summe hatte K. der jungen Geilenkirchenerin über drei Monate hinweg rund 280 Gramm Marihuana verkauft: „Die einzelnen Mengen hauen uns jetzt nicht um.“ Zudem habe K. seine Kundin nicht zum Drogenkonsum verführt. Daher sieht das Urteil eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten vor.

Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit legte das Gericht auf drei Jahre fest. In dieser Zeit muss sich der Angeklagte straffrei verhalten und eventuelle Wohnortswechsel melden. Darüber hinaus wird das Gericht die Hälfte der Summe der verkauften Drogen einziehen (900 Euro).