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In Eschweiler: Verkaufssonntage und Stadtfeste finden statt

In Eschweiler : Verkaufssonntage und Stadtfeste finden statt

Das hat der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am Dienstagabend beschlossen. Wann es losgeht und wie viele Veranstaltungen in diesem Jahr folgen.

Der Rat der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig und ohne Diskussion beschlossen, dass die verkaufsoffenen Sonntage in Kombination mit Stadtfesten in diesem Jahr stattfinden können. Das hatte der Verein Citymanagement Eschweiler beantragt. Los geht es am 11. Juli. Dieser Tag ist jedoch ein Verkaufssonntag mit Begleitprogramm, betont Heinz-Peter Wiesen. „Die Coronavirus-Schutzverordnung sieht vor, dass erst ab dem 1. September wieder Stadtfeste erlaubt sind“, erläutert das Citymanagement-Mitglied.

Der 11. Juli ist demnach gleichzeitig der Startschuss für den Kunstteppich in der Fußgängerzone. Geplant ist, Teppiche vor vier verschiedenen Ladenlokalen auszurollen und so Künstlern von 13.30 bis 17.30 Uhr eine Bühne zu bieten – sei es für Musik, bildende Kunst, Artistik, Poetryslam oder Tanz. Danach werden dann jeweils am ersten und dritten Samstag eines Monats von 10 bis 14 Uhr drei Teppiche vor Geschäften in der Innenstadt bespielt. Sollte das Projekt dazu führen, dass mehrere Läden ihre Öffnungszeiten an einem Samstag verlängern, so könne die Aktion ebenfalls bis beispielsweise 16 Uhr erweitert werden, sagt Wiesen.

Ab dem 6. Juli findet bereits das Inde-Chill-Out an der Uferstraße statt. Dieser Feierabendmarkt soll jeden ersten Dienstag im Monat von 16.30 bis 21 Uhr ein Treffpunkt für Menschen sein, die bei Musik und kulinarischen Angeboten von vier Food Trucks ihren Arbeitstag ausklingen lassen möchten (wir berichteten). Am 11. Juli findet das Inde-Chill-Out im Rahmen des verkaufsoffenen Sonntags von 13 bis 18 Uhr statt. Zu diesen Zeiten sind auch die Geschäfte geöffnet.

Mit Organisation beginnen

Welche Künstler bei dem Kunstteppich auftreten werden, könne das Citymanagement noch nicht sagen. „Weil die Entscheidung des Stadtrats Dienstagabend kam, konnten wir natürlich erst Mittwoch mit der Organisation beginnen“, erläutert Heinz-Peter Wiesen. Die Informationen dazu sollen aber so schnell wie möglich folgen. Die Vereinsmitglieder müssen nun Künstler buchen, die Werbung weiter vorantreiben, einen Sicherheitsdienst beauftragen und ordnungsrechtliche Genehmigungen einholen.

Wiesen ist jedoch zuversichtlich, dass alles bis zum 11. Juli auf den Weg gebracht werden kann. „Die Erleichterung war groß, schließlich warten die Einzelhändler regelrecht darauf, an solchen besonderen Tagen Umsätze generieren zu können. Wir haben uns also über die Entscheidung der Politik sehr gefreut.“ Auch die pandemische Lage lasse einen optimistischen Blick in die Zukunft zu. Eigentlich war die Veranstaltung bereits für Juni geplant. Dieser Termin musste jedoch abgesagt werden, da er wegen der Inzidenzzahlen nicht realisierbar war.

Ausstellungen und Hüpfburg

Nun soll der 11. Juli ein neuer Versuch sein, und nicht nur in der Innenstadt Veranstaltungen bieten: Auf einer Fläche von etwa 5000 Quadratmetern wird es An der Wasserwiese eine Ausstellung zu Landmaschinen und zur Tierhaltung geben. Das Auerbach-Center steht ganz im Zeichen der Kinderunterhaltung. Dort wird unter anderem eine Hüpfburg aufgebaut. Außerdem sorgt auf dem Drieschplatz der Kirmes-Park für Unterhaltung. Alle Standorte werden mit einem Doppeldecker-Shuttlebus miteinander verbunden sein.

Die Verkaufssonntage sind jedes Mal aufs Neue wegen der Interessen der unterschiedlichen Parteien umstritten. So befürworten die Handelsverbände sowie Industrie- und Handelskammern die verkaufsoffenen Sonntage, weil die Situation der Einzelhändler besonders in der Pandemie schwierig sei und Erstere eine Hilfe seien, um ausgefallene Käufe sowie Umsätze nachholen zu können. Kirchliche Vertreter hingegen sind in der Regel der Meinung, dass der Sonntag nach wie vor als freier Ruhetag gesehen werden sollte. Auch Vertreter von Gewerkschaften lehnen die Verkaufssonntage ab und verweisen diesbezüglich auf den aus ihrer Sicht notwendigen Schutz der Beschäftigten in der Einzelhandelsbranche.