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Tod an Karneval: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Tod an Karneval : Gutachter sieht kein Fremdverschulden bei Vorfall auf Grabenstraße

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren um den Todesfall an Weiberfastnacht eingestellt. Am 28. Februar war ein 28-Jähriger am Nachmittag auf der Grabenstraße gestürzt, ins Koma gefallen und kurz darauf gestorben.

Wie Staatsanwältin Golriez Litterscheid auf Anfrage sagte, schließt das rechtsmedizinische Gutachten aus Rostock Fremdverschulden aus. Das war im Juni in Auftrag gegeben und im September in Aachen eingegangen ist.

„Es gibt kein Indiz für eine Außeneinwirkung wie einen Schlag auf den Kopf“, sagte Litterscheid. Todesursache war der Riss eines Blutgefäßes im Kopf des Mannes.

(cro)