Asylbewerberzahlen überschaubar : Land NRW weist Eschweiler bislang erst 33 Flüchtlinge zu
Eschweiler Seit dem 1. Januar diesen Jahres wurden 33 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen. Weit mehr als die Hälfte der Menschen ist auf freiem Wohnungsmarkt untergebracht.
Noch ist Eschweilers Kapazität zur Aufnahme von Flüchtlingen nicht erschöpft. Zum Stichtag 28. April wurden der Stadt Eschweiler 223 Personen als anrechenbare Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge anerkannt. Das entspricht einer Quote von 95,88 Prozent.
Noch zehn Menschen mehr, und die Indestadt hätte die Aufnahmequote von 100 Prozent erreicht. Zahlen, die die Stadt am dem Sozial- und Seniorenausschuss vorlegt. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17.30 Uhr im Raum 7 des Rathauses.
421 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen wurden zur Wohnsitzauflage nach dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet in Eschweiler verpflichtet. Das sind Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, sowie durch Abschiebeverbot Geschützte.
Seit Januar 33 Zuweisungen
Hier könnten bis zum Erreichen der 100-Prozent-Quote noch 117 Personen hinzukommen. Derzeit liegt die Quote bei 78,30 Prozent der in der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW. festgeschriebenen Aufnahmequote.
Im Jahr 2018 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (ein Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 99 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler.
Seit dem 1. Januar 2019 wurden bisher 33 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 24. April). 492 Personen stehen mit Erhebungsstand 1. März. im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, für 170 erhält die Stadt Eschweiler über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (866 Euro/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land. Dabei geht es um 217 meldefähige Personen abzüglich 45 Personen, die keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und zwei unbegleitete minderjährige Ausländer.
322 Leistungsberechtigte im Asylbewerberleistungsgesetz können nicht über die geannte. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die sonst erstattungsfähigen Aufwendungen (ím Februar waren dies 278.852 Euro) komplett aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.
342 Flüchtlinge sind zurzeit in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 249 Personen; aus dem Rechtskreis Sozialgesetzbuch II 93 Personen).
Das heißt: von den in Eschweiler bekannten Flüchtlingen (492 aus dem AsylbLG plus 421 mit Wohnsitzauflage, also insgesamt 913 Personen) haben deutlich mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt der Indestadt eine Unterkunft gefunden.