Kontrollen : Corona-Schutzverordnung hält Ordnungsämter auf Trab
Eschweiler/Stolberg Alleine in Eschweiler gab es seit Beginn der Corona-Pandemie 328 nachgewiesene Verstöße. Darunter ein Bordell und ein Gastronomiebetrieb, die ihre Geschäfte trotz Verbots fortführten. Auch in Stolberg wurde ein Bußgeldverfahren gegen einen Gastronomen eingeleitet, der keine Einsicht zeigte.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen verständigt. Der Lockdown soll zunächst bis zum 31. Januar gelten. Darüber hinaus beschlossen Bund und Länder schärfere Bestimmungen, die ab Montag, 11. Januar, gelten. So sollen private Treffen nur noch mit einer einzelnen Person außerhalb des eigenen Hausstandes gestattet sein. Außerdem soll in Landkreisen mit hohen Corona-Infektionszahlen der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt werden.
Wie haben sich die Ordnungsämter auf die neuen Bestimmungen eingestellt? Und wie wurden die Corona-Maßnahmen seit Beginn der Pandemie kontrolliert? „Wir warten noch darauf, dass wir vom Land NRW den Verordnungstext bekommen“, erklärt Michael Effenberg, Leiter des Ordnungsamtes Eschweiler. „Dann werden wir sehen, wie wir weiter vorgehen.“ Seit Beginn der Corona-Pandemie hat das Ordnungsamt Eschweiler insgesamt 328 Verfahren eingeleitet, die gegen die Corona-Schutzverordnungen verstoßen haben. Den Löwenanteil hatten dabei die Kontaktverbote.
„Die meisten Ordnungswidrigkeiten gab es im Frühjahr letzten Jahres“, erinnert sich Michael Effenberg. „Diese Kontaktverbote wurden mit jeweils 200 Euro geahndet. Mittlerweile, genauer gesagt seit November sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro bei solchen Vergehen vor, denn nach jeder neuen Schutzverordnung wird auch der Bußgeldkatalog angepasst.“
Verfahren läuft noch
Neun Verfahren leitete das Ordnungsamt Eschweiler ein, weil Gastronomiebetriebe die Hygieneregeln nicht eingehalten haben, acht davon mussten je 2500 Euro berappen. Ein Gastronom führte sogar seinen Betrieb verbotenerweise weiter. Ihm droht jetzt ein Bußgeld von 5000 Euro. „Das Verfahren läuft noch“, so Effenberg weiter.
Außerdem musste auch ein Bordellbetrieb 5000 Euro Strafe zahlen, weil dort munter weiter „gearbeitet“ wurde. Fünf Verstöße ahndete das Ordnungsamt bei Friseuren, die jeweils bis zu 2500 Euro berappen mussten. Weitere viermal mussten die Ordnungshüter in Einzelhandelsgeschäften einschreiten, weil beispielsweise zu viele Leute im Ladenlokal waren. Die Geschäftsleute waren jeweils mit 200 Euro Strafe dabei.
Kennen die Wiederholungstäter
„Manchen Leuten ist mit einem Bußgeld nicht unbedingt beizukommen“, so Effenberg. „Das war nicht immer einfach, zumindest als im Frühjahr ja das strengere Kontaktverbot galt. Da war es oft so, während wir die eine Gruppe kontrollierten, deren Personalien aufnahmen und gegebenenfalls ein Platzverbot erteilten, machte sich eine andere Gruppe aus dem Staub. Aber wir kennen die Wiederholungstäter und die kennen uns.
Viele ergreifen schon die Flucht, wenn wir auftauchen. Man muss es den Leuten, die gegen die Regeln verstoßen, unbequem machen, indem man immer wieder aufschlägt. Und man muss gucken, wie man die Situation am besten meistert, da ist viel Fingerspitzengefühl gefragt“, weiß der Ordnungsamt-Chef. „Ich glaube aber, dass das mittlerweile in der Bevölkerung verinnerlicht wurde, dass die Lage ernst ist. Die Leute möchten natürlich raus, was man ja auch verstehen kann. Und die meisten Dinge lassen sich ja auch in einem persönlichen Gespräch regeln.
Zurzeit erhalte das Ordnungsamt nur wenig Hinweise, führt Effenberg weiter aus. „Die Gastronomen sind ja im Moment in der misslichen Lage, dass man nur Essen abholen bzw. liefern lassen kann. Wir haben Bezirksdienste, die in der Innenstadt, aber auch in den Außenbezirken unterwegs sind und auch dort regelmäßig ein Auge drauf haben. Aber bislang haben wir nicht einen Hinweis bekommen, dass da die Regeln nicht eingehalten wurden. Das haben die echt gut gemacht in Eschweiler.“
Appell an die Vernunft
Auch in Stolberg warte man noch auf die neue Corona-Schutzmaßnahmen-Regelung des Landes NRW, so Sven Poschen vom Stolberger Ordnungsamt. Bislang arbeite man im Zweischicht-System, um eventuelle Verstöße zu ahnden. „Unsere Mitarbeiter sind von frühmorgens bis Mitternacht unterwegs, um Verstöße aufzudecken“, erklärt Poschen.
Auch in Stolberg appellieren die Ordnungsamt-Mitarbeiter zunächst an die Vernunft der Menschen, bevor sie drakonische Maßnahmen ergreifen. Allerdings müssten Wiederholungstäter auch mit einer Strafe rechnen, wie das in den letzten Monaten häufiger der Fall war.
Die Stadt Stolberg hat innerhalb weniger Monate 77 Bußgeldverfahren eingeleitet. Unter anderem gegen einen uneinsichtigen Gastronom, der nicht nur verbotenerweise seinen Betrieb weiterführte, sondern gegen alles, was die Schutzverordnung forderte, verstoßen habe. Er musste ein Bußgeld von 5000 Euro berappen.