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Verbotsschilder in der Eifel: Wenn der Hammer fällt, sind 150 Euro fällig

Verbotsschilder in der Eifel : Wenn der Hammer fällt, sind 150 Euro fällig

Die Suche nach dem „Verursacher“, der entlang der deutsch-belgischen Grenze zwischen Fringshaus und Mützenich zahlreiche Schilder aufgestellt hat, glich einer Schnitzeljagd.

Ungewöhnliches, eher nicht amtliches Aussehen: Hatte sich da jemand einen kleinen Scherz erlaubt? An Holzpfählen befestigt, die Botschaft auf ein Brett gemalt: Kann das echt sein?

Nach einigem Hin und Her steht fest: Was da zum Beispiel in Konzen nahe dem ehemaligen Bahnhof „Auf Aderich“, gegenüber der Blumgasse, aufgestellt worden ist, gilt es gewissenhaft zu beachten. Ansonsten schlagt der juristische Hammer zu, der auf diesem Schild klar erkennbar ist und der bei Gerichtsverhandlungen für Ruhe im Saal sorgen soll: Bei Vergehen sind 150 Euro fällig. Ziemlich happig für das motorisierte Benutzen dieser Wege und – schlimmer noch – das Zuparken, so dass es im Ernstfall kein Durchkommen gibt für Rettungskräfte.

Die Forstverwaltung lieferte Aufklärung: „Diese Schilder haben wir an gewissen Forstwegen anbringen müssen, da wir leider beobachten mussten, dass zahlreiche Fahrzeughalter ihre Autos auf den Forstwegen parkten und ein Durchkommen für Notdienste – Feuerwehr, Krankenwagen – im Notfall auf diesen schmalen Forstwegen nicht mehr möglich war“, unterstrich René Dahmen, Leiter des Forstamts Elsenborn des Öffentlichen Dienstes der Wallonie, auf Anfrage.

Die Schilder, so Dahmen weiter, „sollen einfach klar verdeutlichen, dass das Befahren dieser Forstwege und das Parken auf diesen Forstwegen mit einer Geldbuße von 150 Euro durch direkten Vergleich geahndet werden.“ Und das Ergebnis zeigte Erfolg: „Das Anbringen dieser Schilder war wirksam, da wir seitdem keine Probleme mehr festgestellt haben.“ Das Verbotsschild gelte nur für Mopeds, Motorräder und Kraftfahrzeuge. Laut Dahmen sind die Schilder in der jetzigen Form im Herbst 2021 installiert worden. Vorher seien aber provisorische Schilder aufgestellt worden aufgrund der Andrangs im Winter 2020/21.

René Dahmen relativiert das „happige“ Bußgeld: „Das ist ein normaler Tarif. Die meisten Beträge des Bußgeldkatalogs beginnen bei 125 Euro, zum Beispiel Mountainbikes in nicht erlaubten Bereichen, Wandern außerhalb der erlaubten Wege, unerlaubtes Campen im Wald.“ Bei Übertretungen zum Naturschutzgesetz betrage der direkte Vergleich meistens 150 Euro: Wandern abseits der markierten Wege im Naturschutzgebiet, Betreten des Hohen Venns trotz Sperrungen bei Brandgefahr, das Naturschutzgebiet mit einem Hund betreten, Mountainbike im Naturschutzgebiet.

Übrigens, das Bußgeld verdoppelt sich, wenn eine gleiche Übertretung innerhalb von zwei Jahren wieder protokolliert wird.