Roetgen : Sarg oder Urne muss nicht mehr sein
Roetgen Das neue Bestattungsgesetz des Landes mit einigen Ansätzen zur Liberalisierung war auch für die Gemeinde Roetgen Anlass, ihre Friedhofsatzung den neuen Vorgaben anzupassen.
Der Entwurf der Verwaltung wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss vorgelegt. Wie Bauamtsleiter Hubert Pauls dazu erklärte, liegt dem Entwurf eine Mustersatzung des Städtebundes zugrunde.
Die neue Satzung hält fest, dass der Friedhofsträger „ausnahmsweise” und „auf Antrag” die Bestattung ohne Sarg oder Urne gestatten kann, wenn dies nach den Grundsätzen der Glaubensgemeinschaft, der der Verstorbene angehört hat, so vorgesehen ist. Außerdem darf Asche durch Verstreuung auf einem festgelegten Bereich des Friedhofs beigesetzt werden, wenn der Verstorbene dies so bestimmt hat.
Beide Festsetzungen gingen Karsten Knoth (SPD) nicht weit genug. Er wollte das Recht zur Beisetzung ohne Sarg nicht auf Angehörige von Religionsgemeinschaften beschränkt sehen. Außerdem plädierte er für ein Entscheidungsrecht der Hinterbliebenen im Falle der Beisetzung durch Verstreuung. Hier habe die Gemeinde jedoch keinen Handlungsspielraum, eine Verfügung des Verstorbenen sei von der Bezirksregierung zwingend vorgesehen, erläuterte Hubert Pauls. Rainer Küsgens (CDU) mochte sich mit einem Aschestreufeld gar nicht anfreunden, fand jedoch selbst in der eigenen Fraktion keine Mehrheit.
Gerd Pagnia (Grüne) sprach sich dafür aus, die Beisetzung ohne Sarg oder Urne wohl auf Angehörige von Religionsgemeinschaften zu beschränken. Er befürchtete, dass sonst Sparsamkeit zu einem Aufweichen der mitteleuropäischen Beerdigungskultur führen könnte. Mit einer Acht-Stimmen-Mehrheit bei Enthaltung des Bürgermeisters wurde jedoch eine Änderung des Entwurfs befürwortet. Danach soll die Beisetzung ohne Sarg oder Urne allgemein gestattet werden.
Abgelehnt wurden zwei Änderungswünsche von Gerd Pagnia: Diese bezogen sich zum einen auf die Forderung, dass „verwelkte Blumen und Kränze unverzüglich zu entfernen sind”. Dieser Passus war in der alten Satzung nicht enthalten. Da Pagnia nicht damit leben mochte, lediglich den Begriff „unverzüglich” zu streichen, musste er die knappe Ablehnung mit Stimmengleichheit bei einer Enthaltung hinnehmen.
Mit neun Stimmen deutlich abgelehnt wurde zum anderen sein Vorschlag, den Passus, dass Musik und Gesang auf dem Friedhof vorher anzumelden sind und die Auswahl der Musiker und der Darbietung einen „würdigen Rahmen” wahren muss, aufzuheben.
Gebilligt wurde hingegen die Anregung von Stephan Speitkamp, das Verbot von Lichtbildern als Grabschmuck abzumildern und nur die Größe zu reglementieren. Die neue Friedhofssatzung mit den vom Hauptausschuss gewünschten Änderungen muss noch den Gemeinderat passieren.