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Geplante Sanierung: Neuer Anlauf für den Wohnkomplex am Rotter Hof

Geplante Sanierung : Neuer Anlauf für den Wohnkomplex am Rotter Hof

Keine Tiefgarage mehr, kein Staffelgeschoss mehr als drittes Stockwerk: Die Pläne für die Sanierung des Rotter Hofs als Ensemble in Kombination mit Neubauten soll abgespeckt werden.

Dynamisch ist die Entwicklung auf dem Grundstück an der Quirinusstraße schon in der Historie. Ende der 1880er Jahre wird ein kleinerer Altbau von H. Krutt abgerissen. 1889 beginnt Mathias J. Gigo mit dem Antrag auf ein Wohn- und Schenkwirtschaftsgebäude den Aufbau des im Laufe der Zeiten immer wieder erweiterten Gebäudes, das man heute als Rotter Hof kennt. Längst sind die guten Zeiten passé. Geblieben ist das Hauptgebäude, dessen Zustand über die Jahre nicht besser geworden ist, das aber immer noch mit Charme und Potenzial lockt.

Und das seit Jahren. Ins Jahr 2004 reichen die vielfältigen Bemühungen zurück, neues Baurecht auf historischem Grund zu schaffen. Dem dritten Band seiner „Erinnerungen Rott“ über die Anfänge des Rotter Hofs wird Rainer Hülsheger sicherlich noch ein Kapitel zufügen können. Am Dienstagabend wird sich der Bauausschuss im Rathaus mit einer neuerlichen Variante des Bauvorhabens beschäftigen können.

2004 ergeht bereits einmal ein positiver Vorbescheid für einen Neubau von Mehrfamilienhäusern mit neun Wohneinheiten durch die Städteregion Aachen. Ab 2011 wird das Vorhaben konkreter. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Roetgen wird 2013 ein Bauantrag durch die Städteregion in Abstimmung mit dem Denkmalschutz genehmigt. Gebaut wird zwar nicht, aber die zunächst drei Jahre gültige Genehmigung wird im Rahmen des Möglichen immer wieder um ein Jahr, zuletzt 2018, verlängert, und im Folgejahr erfolgen in Abstimmung mit dem Denkmalschutz Abbrucharbeiten rund um das Hauptgebäude.

 Und so soll er einmal aussehen, wenn die Planungen der Real Design für den Investor umgesetzt werden können.
Und so soll er einmal aussehen, wenn die Planungen der Real Design für den Investor umgesetzt werden können. Foto: Real Design GmbH

Mehr ist planungsrechtlich nach veränderten gesetzlichen Grundlagen nicht möglich. Will der Investor weiter an seinem Bauwillen festhalten, muss die Planung nach aktuellen Bestimmungen überprüft werden. Barrierefreiheit hält Einzug.

Mit drei Personenaufzügen und einem Autoaufzug zur geplanten Tiefgarage mit 25 Stellplätzen gewinnt das Vorhaben an Dimension im Vergleich zu den ersten Überlegungen – auch in Bezug auf Wohnraum. Am historischen Gebäude soll ein Anbau als Verbindung dienen zu zwei zweigeschossigen Neubauten nebst Staffelgeschoss. Von neun auf zwölf steigt die Anzahl der geplanten Wohneinheiten.

Mit acht Ja-, zwei Neinstimmen und drei Enthaltungen erteilt im Januar 2020 der Bauausschuss das Einvernehmen der Gemeinde Roetgen. In Abstimmung mit den Denkmalbehörden folgt im Mai 2020 die Baugenehmigung durch die Städteregion.

Nur gebaut wird nicht. Die große Nachfrage auf dem Markt nach dem luxuriösen Wohnraum in dieser ländlichen Lage bleibt aus. Die kostenintensiven Ausbaupläne mit Tiefgarage nebst Aufzügen hätten die Verkaufspreise zu sehr nach oben gedreht, sagt heute das Eschweiler Büro Real Design, das nun die Planungen überarbeitet hat. Es wird abgespeckt auf der unrentierlichen Kostenseite.

Der Bauausschuss darf jetzt über insgesamt sechs Bauanträge beraten. Vier davon betreffen Neubauten, die hinter dem Altbau jeweils zu zweit ins Grundstück gestaffelt entstehen sollen. Sie umfassen je zwei Wohneinheiten (eine davon ist als Einliegerwohnung gedacht) und eine integrierte Garage. Ein Aufzug ist hier nicht mehr vorgesehen.

Anders im Denkmal, das in zwei Häuser zu je zwei Wohneinheiten planungsrechtlich getrennt werden soll; hier ist jeweils ein Aufzug vorgesehen. Während die alten Fassaden auf dem historischen Grundriss erhalten bleiben, soll das Innere komplett neu ausgebaut werden. An der Rückfront sollen zudem mittig die beiden Treppenhäuser errichtet werden. Diese Anbauten haben allerdings keine Verbindung mehr zu den neuen Gebäuden.

Neben den vier Garagen ist als Parkraum für die zwölf Wohneinheiten teils die Freifläche vor den Neubauten, teils der Straßenrand vorgesehen.

Während die bauordnungsrechtliche und denkmalpflegerische Prüfung noch läuft, stuft die Gemeindeverwaltung das Vorhaben planungsrechtlich als zulässig ein: „Städtebaulich ordnet sich die neue Planung der zuvor geplanten Wohnanlage unter. Gegen die beabsichtigte Nutzung bestehen keine Bedenken. Die Neuplanung hebt sich optisch vom Denkmal ab“, heißt es in den detaillierten Ausführungen von Sabine Frings für den Ausschuss; und weiter: „Die geplante Wohnnutzung im Denkmal trägt in wünschenswerter Weise zu dessen Erhalt bei.“

Einen kleinen Knackpunkt gibt es nur für die Neubauten. Laut der Innenbereichssatzung der Gemeinde sind Bebauungen in zweiter Reihe unzulässig. Durch die Staffelung ergeben sich aber Überschneidungen der beiden mittleren Neubauten mit dem vorgelagerten Denkmal. Das hält die Bauverwaltung für akzeptabel. Sie bittet aber sicherheitshalber um politische Rückendeckung ihrer Einschätzung beim Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens aus planungsrechtlicher Sicht.

Entscheidungshilfe kommt dabei vom Heimat- und Eifelverein Rott: „Wir legen großen Wert darauf, dass sich der Umbau in das Ortsbild Rott einpasst“, formuliert Rainer Hülsheger und hofft auf Einbezug der Denkmalpflege beim Bauantrag. Über den befindet dann die Städteregion.