Bauvoranfrage : Microwaldgärtnerei statt Wochenendhaus
Roetgen Ein merkwürdig betiteltes Bauvorhaben beschäftigt die Roetgener Verwaltung. Auf einem verwildert wirkenden Areal an der Lammersdorfer Straße will der Eigentümer neben seinem Pool eine „kleinräumige Bewirtschaftung“ genehmigt bekommen.
Selbst das sonst so auskunftsfreudige Wikipedia streikt bei der Anfrage, was man sich unter einer Microwaldgärtnerei vorstellen könnte. Weder bei der Bauverwaltung der Städteregion noch im Roetgener Rathaus ist der Begriff bekannt.
Selbst die Experten in Düren können spontan nicht erklären, was für eine landwirtschaftliche Methode sich hinter eine Microwaldgärtnerei verbirgt. „Das werden wir erst noch genau klären müssen“, sagt Lara Ergezinger, die Verwaltungsleiterin der Landwirtschaftskammer Düren.
Ihrer Stellungnahme wird große Bedeutung beigemessen in dem Verfahren, das am Dienstag auch den Roetgener Bauausschuss befassen wird. Der soll das Einvernehmen der Gemeinde zu einer Bauvoranfrage erteilen. Die Verwaltung empfiehlt der Politik das dann zu tun, wenn ein Privileg als landwirtschaftliches Vorhaben belegt werden kann.
Konkret betrifft das Vorhaben ein verwildert wirkendes Areal mit Erschließung von der Hahner Straße neben den Fischteichen an der Lammersdorfer Straße. Am 3. November 1960, soviel ist in zumindest in den Akten nachvollziehbar, wurde für eines der nun vier in Rede stehenden Flurstücke der Bau eines Wochenendhauses genehmigt. Im Laufe der Zeit haben spätere Besitzer das Domizil mitten in der Natur dann immer weiter ausgebaut, ohne dass den Behörden dazu Pläne vorliegen oder Genehmigungen erteilt wurden.
Nun soll nicht nur nachträglich ein Wintergarten und eine Pool-Einhausung legalisiert, sondern auch Nutzungsänderungen genehmigt werden – insbesondere des Wochenendhauses in ein Betriebsgebäude, das lediglich im Bestand saniert werden soll. Insgesamt soll das Anwesen aus Microwaldgärtnerei gewidmet werden. Das ist der wesentliche Aspekt der Bauvoranfrage. Dabei wird der Begriff der Microgärtnerei von den Antragstellern als „eine gärtnerische und kleinräumige Bewirtschaftung im Waldgebiet“ erläutert.
Baurechtlich wird das Vorhaben von den Behörden kritisch bewertet, obwohl öffentliche Belange durch Ausweisung der Parzellen im Flächennutzungsplan als Flächen für Wald und Landwirtschaft ihm nicht entgegenstehen. Als Vorhaben im Außenbereich misst die Bauverwaltung allerdings einer Privilegierung durch eine landwirtschaftliche Nutzung die entscheidende Bedeutung zu.
Dazu müsste die Microwaldgärtnerei grundlegend und langfristig dem landwirtschaftlichen Bedarf dienen und nicht als Hobby betrieben werden. Ob das der Fall ist, kann die Landwirtschaftskammer noch nicht beurteilen. Der Antrag liegt dort zwar vor, ist aber noch nicht geprüft worden.
Vorbehaltlich des Nachweises dieser Privilegierung empfiehlt die Verwaltung dem Bauausschuss, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Genehmigungsbehörde ist die Städteregion.