Neue Satzung ist in Kraft getreten : Ordnungskräfte kontrollieren Dürener Spielplätze
Düren Die vom Stadtrat beschlossene Spielplatzsatzung ist inzwischen in Kraft getreten und gibt nun sowohl dem personell aufgestockten Städtischen Ordnungsdienst als auch der Polizei eine stärkere Handhabe, Verstöße zu ahnden.
Nicht erlaubt ist es unter anderem, Tiere auf Spielplätzen mitzuführen, alkoholische Getränke mitzuführen oder zu trinken, Drogen aller Art sowie jedwede Tabakwaren zu konsumieren (auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen) oder Rad zu fahren. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Diese Satzung sei notwendig geworden, weil sich auf Spielplätzen „Vorkommnisse“ gehäuft hätten und mit den Einrichtungen nicht pfleglich umgegangen worden sei. Bedienstete der Stadt können Platzverweise aussprechen. Ordnungswidrigkeiten ziehen Geldbußen von bis zu 1000 Euro bei fahrlässigen Verstößen und bis zu 2000 Euro bei Vorsatz nach sich. Miteinander zu reden habe aber weiter Priorität, von daher nehmen Spielplatzpaten mit den Nutzern das Gespräch auf. Die Nutzung der Plätze sei ohne Alters- und Zeitbeschränkung möglich. Allerdings müsse eine Ruhezeit nach 22 Uhr eingehalten werden.
Der Städtische Ordnungsdienst weist darauf hin, dass er werktags bis 22 Uhr und auch an Wochenenden im Einsatz sei. Die Kräfte sind unter der Hotline 02421/25-2500 erreichbar.