Öffentliche Beteiligung startet : Nideggener Windkraftplanung unter Zeitdruck
Nideggen Die Stadt Nideggen will den Ausbau der Windenergie auf klar definierten Flächen ermöglichen und damit Wildwuchs an anderen Stellen vermeiden. Sie ist spät dran und hat in einem Planverfahren nun schon die frühzeitige öffentliche Beteiligung gestartet.
In einem Teilflächennutzungsplan, der in weniger als einem Jahr Rechtskraft erlangen soll, sind sieben Zonen vorgesehen, die mit rund 265 Hektar mehr als 25 Prozent der städtischen Flächen umfassen. Um die Vorgaben des Gesetzgebers zu erfüllen, wären etwas mehr als zwei Prozent notwendig. Weil aber bislang nur eine Grobbeurteilung stattgefunden hat und im Laufe der nächsten Monate bei genauer Betrachtung sicher noch etliche der sieben Flächen herausfallen dürften, wollen Politik und Verwaltung auf Nummer sicher gehen.
Bei zwei Gegenstimmen startete der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt die frühzeitige öffentliche Beteiligung in dem Verfahren. Die voluminösen Flächen würden auch – wenn es keine Änderungen mehr geben sollte, was aber unwahrscheinlich ist – den von Bürgerinnen und Bürgern im Ortsteil Berg befürchteten „Windkraft-Ring“ rund um das Dorf umfassen.
Die sieben in den Untersuchungen identifizierten Windkraftstandorte befinden sich laut Planungsbüro südwestlich von Schmidt, östlich von Nideggen, gleich an drei Stellen in der Umgebung von Berg sowie an zwei Orten rund um Wollersheim.
„Das Verfahren bringt Fristen mit sich. Von daher ist es wichtig, dass sie beginnen“, erklärte die Expertin vom Erkelenzer Planungsbüro VDH, das die Stadt berät. Denn wird der Teilflächennutzungsplan nicht bis zum 1. Februar 2024 rechtskräftig, dann können an sehr vielen Stellen im Stadtgebiet Windkraftanlagen errichtet werden, gegen die dann nichts zu machen wäre.
Im November war die Planung grundlegend vorgestellt worden. Damals hatte es die Anregung gegeben, auch Schadstellen in den Waldflächen der Stadt, sogenannte Kalamitätsflächen, zu betrachten. Sprich: Dort, wo Borkenkäfer und Stürme Schneisen in die Baumbestände gezogen haben, könnten auch Windräder stehen. In der Theorie ist das richtig. Das Erkelenzer Büro hat aber festgestellt, dass diese Schadflächen weit überwiegend von anderen Tabukritierien überlagert würden und somit nicht ausgewiesen werden könnten.
In der Ausschusssitzung gab es eine erneute Meinungsverschiedenheit zwischen der Grünen-Fraktion und Kämmerin Carola Gläser. Aloysius Knein von den Bündnisgrünen störte sich an einem Betrag von 160.000 Euro, der von der Verwaltung als finanzielle Auswirkung des Verfahrens ausgewiesen worden war. Diese Summe, so die Kämmerin, sei eine Schätzung, die auf einem Orientierungsangebot basiere, das eingeholt worden sei. Sinn des Ganzen sei es, eine belastbare Summe im Haushalt 2023 einplanen zu können.
Knein wollte das nicht nachvollziehen und kritisierte, dass dieses Angebot nicht allen Fraktionen zur Kenntnis gebracht worden sei. „Ich sehe ganz klar einen Formfehler“, sagte der Grüne, der daraufhin auch die Entscheidung vertagen wollte, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Alle anderen Fraktionen sahen das anders und lehnten diesen Antrag ab.