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Im Prozess um Dürener Knöllchenstreit falsche Fährte gelegt

Urteil gegen 23-Jährigen : Im Prozess um „Dürener Knöllchenstreit“ falsche Fährte gelegt

Er wollte seinem älteren Bruder im Prozess um den sogenannten Dürener Knöllchenstreit helfen und machte damals im Dezember 2017 vor dem Landgericht eine völlige aus der Luft gegriffene Falschaussage. Dafür musste sich der jüngere David S. (23) jetzt vor der 3. Großen Strafkammer – wiederum am Aachener Landgericht – verantworten.

Und er war nicht nur wegen jener falschen Zeugenaussage angeklagt, sondern zudem ebenso wie damals der Vater Faysal S. und zwei weitere Brüder wegen der Gewalteskalation im November 2016 gegen Polizeikräfte in der Scharnhorststraße, eine Schlägerei mit der Polizei, für die der ältere Gabriel S. vier Jahre Haft absitzen muss und bei der es einfach um das Ausstellen von Knöllchen an einem gewöhnlichen Samstagmittag gegangen war.

Am Donnerstag nun sprach die 3. Große Strafkammer mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Küpper nach einer neuerlichen kompletten und gleichfalls langwierigen Beweisaufnahme David S. vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung frei, er sei eben nicht an der Seite seines Bruders Gabriel und auch nicht an der Seite eines weiteren Bruders gewesen, als es damals rund um einen Ordnungsamtsmitarbeiter zwischen Einsatzkräften der Polizei und Mitgliedern der dort ansässigen Familie S. hoch herging, stellte die Kammer in dem Urteilsspruch fest.

Daraus resultiere aber auch, dass der im Laufe dieses Prozesses geständige David S. damals in dem aufsehenerregenden Verfahren um die Brüder und den Vater als einer der letzten Zeugen schlichtweg gelogen hatte, als er die Schläge gegen den Kopf des schwerverletzten Einsatzleiters auf seine Kappe nahm. Deswegen verurteilte ihn die Kammer wegen Falschaussage zu einem Jahr Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

„Als naher Familienangehöriger hätte er als Zeuge jederzeit die Aussage verweigern können“, stellte Richter Küpper die juristische Lage klar. Doch wenn man trotzdem aussage, müsse man nach dem Gesetz die Wahrheit sagen und nur die Wahrheit. Hier habe es auch keinen Notstand gegeben, in dem man einen nahen Angehörigen vor möglichen Unbilden hätte schützen können.

Im Gegenteil: David S. habe damals bei mehreren Aspekten die völlige Unwahrheit gesagt, zwar mit dem Ziel, die vom Staatsanwalt bereits geforderte Strafe von sechs Jahren Haft von seinem Bruder abzuwenden. Doch der Schuss ging für David S. völlig nach hinten los.

Für das Gericht hatte jene völlig überflüssige Aktion jedoch die Folge, dass die Kammer zwar nicht 24 Verhandlungstage wie die Kollegen im ersten Prozess zur Beweisaufnahme brauchte.

Doch auch Richter Küpper brachte es mit seiner Kammer schließlich auch auf 13, um eindeutig herauszufinden, dass Daniel S. damals gelogen hat und eben nicht wie ein Teil seiner Brüder gewalttätig gegen die Polizisten vorgegangen war.

Als weitere Warnung wurde dem 23-jährigen jungen Mann auferlegt, neben seiner Arbeit 50 Sozialstunden abzuleisten, hält er sich drei Jahre lang straffrei, ist die ganze Sache erledigt.