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Computerbetrug: Frau schaut am Rechner zu, wie Betrüger Geld von ihrem Konto abbucht

Computerbetrug : Frau schaut am Rechner zu, wie Betrüger Geld von ihrem Konto abbucht

Erst ploppte eine Virusmeldung auf, dann eine Hilfshotline. Doch der vermeintliche Retter entpuppte sich als Betrüger.

Betrug am Computer ist keine neue Masche, doch eine 46 Jahre alte Frau aus Düren wurde jetzt besonders frech betrogen.

Beim Versuch, ihr E-Mail-Programm zu starten, erhielt die Frau eine Fehlermeldung, beim Öffnen des Web-Browsers zeigte dieser eine Meldung, der PC sei von einem Virus befallen. Ebenfalls wurde eine Telefonnummer gezeigt, die man anrufen solle, um den Virus wieder loszuwerden. „Die Frau wählte die Nummer und sprach mit einem Unbekannten, der sich innerhalb von Sekunden Zugriff zu ihrem Rechner verschaffte.

Er steuerte die Maus und hatte Zugriff auf sämtliche Programme“, teilt die Polizei mit. Unter einem Vorwand habe sich der Betrüger sogar Zugang zum Onlinebanking der Nutzerin verschafft. „Von dort aus buchte er einen dreistelligen Betrag vom Konto der Betrogenen ab. Erst nach einer gewissen Zeit wurde der Dame klar, dass sie gerade betrogen wird. Sie beendete das Gespräch sofort“, teilt die Polizei mit.

Betrüger setzen oft auf den Überraschungseffekt und nutzen die hilflose Situation ihrer Opfer aus. Die Polizei rät daher erneut: „Geben Sie Fremden niemals die Zugangsdaten für ihren Rechner, beispielsweise zur Installation einer Fernwartungssoftware. Geben Sie auf keinen Fall private Daten wie Bankkonto- oder Kreditkartendaten, oder Zugangsdaten zu Kundenkonten wie PayPal heraus.“

Wer dennoch Opfer eines Computerbetruges wird, sollte den Rechner vom Internet trennen und herunterfahren. „Ändern Sie über einen nicht infizierten Rechner unverzüglich betroffene Passwörter“, rät die Polizei. „Lassen Sie Ihren Rechner überprüfen und das Fernwartungsprogramm auf Ihrem Rechner löschen. Nehmen Sie Kontakt zu den Zahlungsdiensten und Unternehmen auf, deren Zugangsdaten in den Besitz der Täter gelangt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Geldinstitut beraten, ob Sie bereits getätigte Zahlungen zurückholen können.“

(red)