Acht Taten am 12. Juni : 42-jähriger Brandstifter zu Bewährungsstrafe verurteilt
Düren Stark alkoholisiert hat ein Wohnungsloser in einer Sommernacht Autos, Gartenlauben und Schuppen angezündet. Warum, das konnte der Mann vor Gericht nicht erklären.
Über das eigene Tun im Nachhinein selbst sichtlich schockiert und beschämt, hat sich ein 42 Jahre alter Dürener wegen Brandstiftung in acht Fällen vor dem Schöffengericht verantworten müssen. Ursprünglich war er wegen neun Taten angeklagt, aber bei dieser Brandserie im vergangenen Juni passte ein an der Merzenicher Straße ausgebranntes Auto weder örtlich noch zeitlich in den Weg, den der Angeklagte bei seinen schweren Straftaten zurückgelegt hatte.
Irgendwann im Morgengrauen des 12. Juni wurde der Mann zum mehrfachen Brandstifter. Tatorte waren die Arnoldsweiler Straße, An den Stadtwerken sowie die Freiheitsstraße und die Scharnhorststraße im Grüngürtel. Ziel seiner Feuerattacken waren mehrere Autos, Gartenlauben, Geräteschuppen und ein Stapel mit gelagertem Holz. An vier Taten konnte sich der Mann erinnern, für vier weitere sahen die Ermittler hinreichende Indizien. Gefasst wurde der 42-Jährige übrigens in unmittelbarer Nähe eines Brandortes, wo er sich vor einem Feuerwehrmann verstecken wollte. Sein Verhalten sei sehr auffällig gewesen, und zudem habe er bezüglich der Brände ungefragt gesagt: „Ich habe damit nichts zu tun.“
Seit zwölf Jahren lebt der Angeklagte nach eigener Schilderung ohne eigene Wohnung in Düren. Er habe jahrelang bei einem Freund übernachtet, der aber vor geraumer Zeit weggezogen sei. Seitdem findet er, falls die Witterungslage dies erforderlich macht, nachts bei seiner älteren Schwester ein Dach über dem Kopf. Auch am Abend des 11. Juni sei er bei seiner Schwester gewesen. Sie hätten sich bis zum frühen Morgen über ihre vor zwei Jahren verstorbene Mutter unterhalten. In dieser wehmütigen Stimmung sei dann eine Flasche mit hochprozentigem Rum geöffnet worden. Während die Schwester es bei einem Gläschen beließ, schüttete der 42-Jährige für sich mehrfach nach, sodass irgendwann die halbe Flasche leer war.
Eine Medizinerin der Uniklinik Köln, die als Gutachterin in dem Prozess mitwirkte, konnte diese Schilderung indirekt bestätigen, denn nach dem Ergebnis einer Blutprobe vom Morgen nach der Festnahme errechnete sie einen Promillewert, der zur Tatzeit zwischen 1,78 und 2,99 gelegen hat. Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten zur Tatzeit zwar eine „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“, nicht aber eine Schuldunfähigkeit.
Dies wiederum führte dazu, dass die Juristen bei der vorliegenden Brandserie einem „minderschweren Fall“ als gegeben ansahen. Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Verena Neft verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Es folgte damit dem Antrag des Staatsanwaltes.