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Dürener Drogenkiosk: Drahtzieher Armando V. soll mehr als acht Jahre in Haft

Dürener Drogenkiosk : Drahtzieher Armando V. soll mehr als acht Jahre in Haft

Im Fall des Drogenhandels in einem Dürener Kiosk wurden jetzt die Plädoyers gesprochen. Der Bandenkopf ist wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes angeklagt. Seine Schwäche für Luxuskarossen kommt erschwerend hinzu.

Es war ein riesiges Geschäft, das Armando V. da im Jahr 2019 in kürzester Zeit in einem kleinen Kiosk in unmittelbarerer Nähe einer Schule an der Zülpicher Straße in Düren aufgezogen hatte. Der 29-Jährige verkaufte und ließ vor allem unter der Ladentheke Drogen verkaufen, es gab nicht nur Marihuana in kleinen Tütchen. Auch Kokain und Amphetamine waren dort neben Kaugummi, Kakaogetränken und Lakritzschnecken zu haben.

Nach 13 Verhandlungstagen vor der 4. Großen Jugendkammer am Aachener Landgericht mit der Vorsitzenden Richterin Daniela Krey an der Spitze kommt der harte Arm der Justiz auf die insgesamt sechs Angeklagten zu, darunter die Ehefrau von Armando V. und zwei Täter, die nicht unter das Erwachsenenstrafrecht fallen. Denn in den Plädoyers von Oberstaatsanwalt Jan Balthasar und Staatsanwältin Jana Heyden machten die Anklagevertreter von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch.

Armando V. bleibt vor Gericht großspurig

Insbesondere für den wenig reuigen und selbst vor Gericht großspurig auftretenden Armando V. forderte die Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten. Die Gründe: banden- und gewerbsmäßiger Drogenhandel und Waffenbesitz. Für den Drogenbaron von der Zülpicher Straße kam eine Leidenschaft erschwerend hinzu: Er liebt Luxuskarossen, hat aber bereits seit längerer Zeit keine Lizenz mehr zum Lenken solche Fahrzeuge. Und als die Polizei ihn vergangenes Jahr festnehmen wollte, legte er eine hochgefährliche Verfolgungsfahrt hin. Erst zu Hause schnappten ihn die Beamten und stellten das Fahrzeug in der Tiefgarage sicher.

Das Ergebnis: Die Ankläger beantragten eine lebenslange Führerscheinsperre für Armando V., zusätzlich soll er 250.000 Euro an die Staatskasse abführen. Für seinen Verteidiger Peter Nickel eine weitaus zu harte Forderung der Staatsanwaltschaft. Für Nickel sei die lebenslange Sperre „überzogen“ und nicht haltbar, sagt der Anwalt am Montag in seinem Plädoyer. Er beantragte ein Strafmaß, bei dem es noch möglich sei, die Strafe im offenen Vollzug anzutreten.

Die helfende Ex-Frau legt ein Geständnis ab

Für beide noch im Jugendlichen-Alter befindlichen Angeklagten David Pascal E., 21, und Eddy N., 20, aus Düren forderte die Anklage eine Jugendstrafe von jeweils drei Jahren, bei beiden bestünden sogenannte schädliche Neigungen. Für den auch erst 23-jährigen Angeklagten John K., der bei der Bunkerung der Drogen geholfen und die Waffen der Bande versteckt hatte, forderte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und zehn Monate Haft. Lediglich der als „Lagerist“ der Drogenbande tätige und eher unauffällige Markus S., 24, soll für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Einzig die inzwischen in Scheidung lebende Ehefrau des Bandenchefs, die 28 Jahre alte Deborah V., fand wegen ihres umfänglichen Geständnisses mehr Gnade bei der Staatsanwaltschaft. Für die Mutter zweier Kinder beantragte sie eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Deborah V. hatte immerhin die Geschäfte in dem Kiosk organisiert und ihren Mann in seiner Abwesenheit vertreten.

Drei weitere Angeklagte aus dem Umfeld der Kioskbande waren in gesonderten Verfahren bereits zu Haftstrafen verurteilt worden, darunter ein Waffen- und Drogenhändler, der knapp acht Jahre in Haft muss.