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Regeln für NRW unklar: Weiterhin 2G plus in den Krankenhäusern der Städteregion

Regeln für NRW unklar : Weiterhin 2G plus in den Krankenhäusern der Städteregion

Die Krankenhäuser der Städteregion Aachen halten auch nach dem 2. April an der Testpflicht für alle Besucher fest. Die Maßnahmen gelten zunächst für eine Woche.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 19. März hatte Nordrhein-Westfalen neben anderen Bundesländern eine Übergangsfrist bis zum 2. April in Anspruch genommen. So konnten die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus aufrechterhalten werden.

Derzeit sei noch nicht sicher, welche Regelungen künftig in NRW greifen werden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Aachen. Wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen hätten die Krankenhäuser in der Städteregion Aachen aber schon jetzt ihre bisher geltenden Besuchsregelungen zunächst bis zum 8. April verlängert.

Das heißt: Ein negativer Test bleibt für Besucher Pflicht. Grundlage ist eine entsprechende Vorgabe im Infektionsschutzgesetz. Eine Ausnahme gilt für die Ambulanzen. Patienten, die zu einer ambulanten Behandlung oder Sprechstunde in das Krankenhaus kommen und geboostert sind, müssen keinen negativen Test vorweisen. Das gilt auch für Begleitpersonen. Notaufnahmen sind von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Besuche in den Krankenhäusern sind weiterhin nur noch geimpften und genesenen Personen erlaubt, die zusätzlich einen Testnachweis vorlegen können. Auch für Kinder ab fünf Jahren ist der Test einer zugelassenen Teststelle erforderlich.

Ein Bürgertest ist maximal 24 Stunden gültig, ein PCR-Test hat eine Gültigkeit von maximal 48 Stunden. Je Patient sind maximal zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich.

(red)