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Zwei Überfälle in Aachen: Täter müssen für mehrere Jahre in Haft

Zwei Überfälle in Aachen : Täter müssen für mehrere Jahre in Haft

Das Aachener Landgericht hat zwei Männer im Alter von 31 und 40 Jahren zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Damit hat der falsche Paketbote aus Herzogenrath wohl nicht gerechnet: Bei einem Raubzug im Mai 2021 in der Nütheimer Straße in Aachen stieß er auf ein unerwartetes Hindernis. Mit vorgehaltener Waffe versuchte er, in ein Haus einzudringen, um dort Beute zu machen. Doch er hatte die Rechnung ohne den wehrhaften Bewohner gemacht. Der ehemalige aktive Sport-Ringer warf sich reflexartig auf den Mann und versuchte den dreisten Räuber im Hausflur zu Boden zu bringen.

Als der 31-jährige Pavel G. seine mögliche Unterlegenheit gegenüber dem fast 30 Jahre älteren Ringer erkannte, konnte er sich noch gerade frei machen und Fersengeld geben. Er fuhr sodann mit dem an der nächsten Ecke abgestellten Fluchtfahrzeug, in dem sein mutmaßlicher Komplize Evgenij T. (40) wartete, davon. Beide Männer wurden später in Zweifall festgenommen.

„Was hätte nicht alles passieren können“, so die Vorsitzende Richterin Melanie Theiner jetzt bei der Urteilsverkündung vor dem Aachener Landgericht. „Schließlich hätte die Waffe in den Gerangel sehr leicht losgehen können“, so Theiner zum Angeklagten G., der diesen Überfall und auch einen weiteren zwei Wochen zuvor gestanden hatte.

Für diese „besonders schwere räuberische Erpressung mit Waffengebrauch“ kassiert der 31-Jährige eine Haftstrafe von fünf Jahren Gefängnis, die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Strafe von sechs Jahren beantragt. Da Pavel G. in seinem Geständnis jedoch laut Kammer „echte Reue“ gezeigt und auch im Prozess bereits Geldleistungen für die Opfer angeboten hatte, ging man im Strafmaß auf fünf Jahre herunter, dies gilt als Gesamtstrafe für beide Taten.

Bei dem Überfall 14 Tage zuvor waren beide Täter, also auch der spätere Fluchtfahrer, in einem Mietshaus an der Freunder Landstraße in Aachen-Brand in eine Etagenwohnung eingedrungen und hatten den dortigen Mieter mit Kabelbindern gefesselt, um die Wohnung durchsuchen zu können. „Weil sie ihm auf seine Bitte hin sein Asthma-Spray gegeben haben, fällt das Urteil etwas milder aus“, begründete Richterin Theiner das Abweichen von der für Evgenij T. geforderten Haftstrafe von sechs Jahren und vier Monaten.

Letztlich kam T. wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung – das mit Kabelbindern gefesselte Opfer trug sowohl körperliche wie psychische Schäden davon – noch glimpflich davon. Dies auch deshalb, weil ihm seine Version, er habe bei der letzten Tat in der Nütheimer Straße nichts von dem Vorhaben seines Kumpels gewusst, von der Kammer nicht zu widerlegen war. „Wir halten das zwar für unwahrscheinlich“, sagte Richterin Theiner in der Urteilsbegründung, doch man könne ihm seine Tatbeteiligung in der Nütheimer Straße nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen. In diesem Fall gab es für Evgenij T. einen Freispruch.

Die Kammer habe, so die Vorsitzende weiter, für T. keinerlei entlastende Aspekte finden können. Für beide Angeklagten gelte allerdings, dass sie aus ihrer Drogensucht heraus die Taten geplant und ausgeführt hätten, eine Strafminderung aus diesem Grund habe das Gericht zu einer – für die Angeklagten günstigeren – Verschiebung des Strafrahmens bewogen. Evgenij T. hatte zudem noch drei Vorstrafen zur Bewährung offen, die wird er jetzt alle nacheinander antreten müssen.