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Neue Coronaschutzverordnung: Städteregion verlängert Testpflicht in Krankenhäusern

Neue Coronaschutzverordnung : Städteregion verlängert Testpflicht in Krankenhäusern

Das Land hat Coronaschutzverordnung bis zum 27. Mai verlängert. Das hat auch Auswirkungen auf die Besuchsregeln in den städteregionalen Krankenhäusern.

Die Testpflicht in den Krankenhäusern in der Städteregion Aachen wird verlängert. Bis zum 27. Mai müssen alle Besucher, Patienten und Mitarbeiter einen negativen Coronatest vorweisen können. Das gilt auch in den Ambulanzen, wie das Presseamt am Freitag mitteilt.

Es gibt von dieser allgemeinen Testpflicht keine Ausnahmen für genesene, geimpfte oder auch geboosterte Personen. Nur Notaufnahmen sind demnach von der vorherigen Testpflicht nicht betroffen. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Außerdem gilt in den Häusern weiterhin Maskenpflicht.

Darüber hinaus ist das Impfzentrum der Städteregion nur noch am Freitag, 29. April, und Samstag, 30. April, von 13 bis 19 Uhr geöffnet. Das gilt auch für die Kinderimpfstelle. Zum 1. Mai stellen beide Impfstellen den Betrieb vorläufig ein.

Auch das kommunale Abstrichzentrum (KAZ) stellt zum 1. Mai den Betrieb ein. Das KAZ hat am Freitag von 8 bis 17.45 Uhr und am Samstag, 30. April, von 10 bis 17.45 Uhr geöffnet. Das KAZ befindet sich in den Aachen Arkaden (Trierer Straße 1, Ladenlokal im Untergeschoss). Dort werden nur noch PCR-Tests (Auswertung im Labor) für Berechtigte angeboten.

Derweil ist die Sieben-Tage-Inzidenz in der Städteregion wieder gestiegen. Das Robert Koch-Institut meldet für Freitag einen Wert von 712. Die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes liegt bei 696. Seit Ende Februar 2020 hat das RKI insgesamt 155.130 nachgewiesen mit dem Coronavirus Infizierte in den Kommunen der Städteregion Aachen erfasst. Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt bei 829.

(red)