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Neue Servicestelle in der Städteregion: So finden Pflegebedürftige Hilfe

Neue Servicestelle in der Städteregion : So finden Pflegebedürftige Hilfe

Einsamkeit, keine sozialen Kontakte und keine Hilfe: Darunter leiden viele pflegebedürftige Menschen. Eine neue Servicestelle in der Städteregion bringt sie mit Menschen, die helfen können und wollen, zusammen.

Knapp fünf Millionen Menschen in Deutschland waren laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes Ende 2021 pflegebedürftig. Jeder Fünfte wird in einem Pflegeheim versorgt. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Meist übernehmen dabei Angehörige die Pflege, oft unterstützt von einem ambulanten Dienst.

Es gibt aber – und das gar nicht so selten – auch die andere Seite. Vielen Pflegebedürftigen fehlen die sozialen Kontakte, sodass sie keine Hilfe finden können. Hier setzt eine neue Servicestelle des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz an, das gemeinsam mit der Städteregion Aachen erarbeitet wurde. Sie bringt pflegebedürftige Menschen, die keine Unterstützung haben, und Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, aber nicht wissen, wie sie das tun können, zu sogenannten Nachbarschaftshelfer-Tandems zusammen.

Es geht dabei um Vermittlung und Beratung. Sowohl Suchende als auch Helfende füllen einen Befragungsbogen aus, bei dem sie angeben, welche Interessen vorhanden sind und welche örtlichen und zeitlichen Möglichkeiten vorhanden sind. Das Regionalbüro hat dabei lediglich eine koordinierende Funktion. Eine rechtliche Beziehung entsteht ausschließlich zwischen den Pflegebedürftigen und den sogenannten Einzelhelfern.

Dabei müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt sein: So muss bei den Hilfesuchenden mindestens der Pflegegrad 1 vorliegen. Die Einzelhelfer müssen mindestens einen Nachbarschaftshelfer- oder Pflegekurs absolviert haben. Sie dürfen mit der pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Wichtig außerdem: Diese Nachbarschaftshilfe wird im Rahmen des Ehrenamts erbracht und ist daher auf eine Person begrenzt. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen so in ihrer häuslichen Umgebung bleiben und ihren Alltag so lange wie möglich selbstständig bewältigen können. Die Helferinnen und Helfer aktivieren, stärken, versorgen und begleiten sie dabei und strukturieren den Alltag.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Einzelhelfer eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese Kosten können von der pflegebedürftigen Person über den Entlastungsbetrag (125 Euro im Monat) mit der Pflegekasse abgerechnet werden, auf den sie einen gesetzlich verankerten Anspruch haben.

Bei Interesse und Fragen hilft Maria Meladini vom Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel (Telefon: 02404/9032780 oder E-Mail: aachen-eifel@rb-apd.de) weiter.

(red)