Kontrollen in Aachen : Polizei und Ordnungsamt gehen Streife an Silvester
Aachen Polizei und Ordnungsamt kontrollieren in der Silvesternacht gemeinsam die Einhaltung des Raketen- und Böllerverbots sowie die Maßnahmen der Coronaschutzverordnung in Aachen.
Es wird wieder ruhig an Silvester in Aachen. Denn zum zweiten Mal gilt innerhalb des Grabenrings sowie auf einigen publikumswirksamen Straßen und Plätzen ein Raketen- und Böllerverbot. Außerdem untersagt die Coronaschutzverordnung Feiern von großen Personengruppen. Es gelten Kontaktbeschränkungen, nicht nur für Ungeimpfte.
Grund genug, für Polizei und Ordnungsamt, die Einhaltung dieser Regeln in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar zu kontrollieren. Denn bekanntlich sind seit dem 28. Dezember private Zusammenkünfte im Innen- wie Außenbereich von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen (allerdings ohne Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Hausständen) erlaubt. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die strengeren Bestimmungen fort und neben dem eigenen Hausstand dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen. Darauf weist das städtische Presseamt hin.
Außerdem gilt weiterhin, auch für die Silvesternacht, das Verbot von Tanzveranstaltungen, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen nicht öffnen. Somit sind öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen untersagt. Darunter fallen auch etwa Silvesterbälle in der Gastronomie und vergleichbare Veranstaltungen, wenn das Tanzen Schwerpunkt der Veranstaltung ist.
Das Ordnungsamt hat für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein. Die Einsatzkräfte werden konsequent und nachdrücklich auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und bei Missachtung einschreiten. Bei Nichtbeachtung der geltenden Landesvorgaben drohen den Verantwortlichen empfindliche Bußgelder.
In Aachen ist, wie im letzten Jahr, durch zwei Allgemeinverfügungen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt (aachen.de/ohnefeuerwerk). Zusätzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik auf einigen weiteren Straßen und Plätzen in der Stadt Aachen verboten. Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember 2020, 0 Uhr bis zum 1. Januar 2021, 24 Uhr.