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Fachkräftemangel in Kitas: Not macht erfinderisch? Aber nur im Rahmen der Gesetze!

Fachkräftemangel in Kitas : Not macht erfinderisch? Aber nur im Rahmen der Gesetze!

Gemeinsame Lösungen müssen her, um die fehlenden Fachkräfte in den Kitas aufzufangen. Doch die Stadt Aachen kann dagegen nicht viel unternehmen. Personalschlüssel und Kinderbildungsgesetz lassen grüßen.

Der Streik ist das eine, das die Eltern an den Rand der Verzweiflung bringt. Verkürzte Betreuungszeiten, zusammengelegte Gruppen und Personalausfälle aufgrund von Krankheit sind das andere. Der traurige Alltag in den städtischen Kindertagesstätten, könnte man mittlerweile sagen.

Aber Not macht ja bekanntlich erfinderisch. Zumindest so erfinderisch, wie es eben im Rahmen der Gesetze und Vorschriften möglich ist. So versucht die Stadt Aachen nach eigenen Angaben, immer gemeinsam mit dem Elternrat und der jeweiligen betroffenen Einrichtung „eine möglichst verträgliche und individuelle Lösung zu finden“, heißt es seitens des Presseamtes auf Nachfrage.

Hintergrund ist, dass derzeit in sechs städtischen Kitas die Betreuungszeiten reduziert sind, in drei weiteren Einrichtungen kommt es zu längerfristigen Gruppenzusammenlegungen und in täglich durchschnittlich vier bis fünf Einrichtungen werden die Eltern gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen, um die jeweiligen Kinderzahlen zu reduzieren. Die Kita der berufstätigen und zweifachen Mutter Jeannine Hennes in der Oberforstbacher Straße ist eine von diesen.

Dort wurde kürzlich ein Wechselmodell eingeführt. „Etwa alle drei Wochen müssen wir voraussichtlich bis zu den Sommerferien unsere Ü3-Kinder für eine Woche zu Hause betreuen, weil es nicht genug Personal gibt“, erzählt sie. In der jeweiligen Woche versuchen die Eltern, sich untereinander zu koordinieren und mehrere Kinder gleichzeitig privat zu betreuen. Eine Herausforderung, aber irgendwie muss es ja funktionieren.

Ein paar Eltern und Großeltern hätten sogar angeboten, in der Kita auszuhelfen, damit die Betreuungszeiten umfangreicher aufgefangen werden können. Schließlich leiden viele Betroffene mittlerweile unter Existenzängsten, so Hennes, da die Arbeitgeber kaum mehr mit einer verlässlichen Arbeitskraft planen können. Doch diese Form der „Notbetreuung“ ist im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) nicht ohne Weiteres erlaubt. Demnach kann lediglich pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal auf den Personalschlüssel (siehe Infobox) angerechnet werden. Ungelernte Kräfte (wie Eltern oder andere Verwandte) dürfen ausschließlich unterstützend eingesetzt werden, erklärt Pressesprecher Gürtler.

„Darüber hinaus gilt zwingend der Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der Betreuung von Minderjährigen: das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses.“ Und auch da lautet das Zauberwort „Geduld“: Denn das muss entsprechend bei der Meldebehörde beantragt werden und darf nicht älter als drei Monate sein. „Das Antragsprozedere dauert zur Zeit jedoch mehrere Wochen/Monate“, gibt Gürtler zu bedenken.

So einfach ist es mit den kreativen – und vor allem so notwendigen kurzfristigen – Lösungen also doch nicht. „Die personelle Lage in der Kita Oberforstbacher Straße stellt sich ausgesprochen schwierig dar, gerade im U3-Bereich, der hier zwei von nur drei Gruppen insgesamt ausmacht“, bedauert der Pressesprecher. Innerhalb kürzester Zeit seien dort mehrere Mitarbeitende ausgefallen, sodass nicht mehr alle drei Gruppe öffnen können. Eine dauerhafte Abordnung aus anderen Kitas sei aufgrund des allgemeinen Personalmangels ebenfalls nicht möglich.

Und im Zweifel wird es künftig eher schlechter als besser, denn: „Vor dem Hintergrund der momentanen fragilen Personalsituation sind weitere Einrichtungen mit entsprechenden Ausfällen und Einschränkungen sehr wahrscheinlich“, so Gürtler. Gleichzeitig betont er aber, dass in jedem Fall Kita-Leitung, Elternrat und die Abteilung Kitas und Tagespflege im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gemeinsam schauen, welches Modell am besten zur jeweiligen Situation passt, „um bestmöglich allen Kindern und Erziehungsberechtigten gerecht zu werden“.

Leichter gesagt als getan. Vor allem, wenn es sich im rechtlichen Rahmen bewegen soll. Die Reduzierung der Kinderzahlen bei nicht ausreichendem Personalschlüssel ist – im Wechselmodell oder auf andere Art – eine Maßnahme, die die Träger entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dann schlichtweg ergreifen müssen.