Aus dem Kulturleben : Musikbunker: OVG entscheidet in Sachen Lärmschutz
Aachen Fast ein Jahr lang scheint es rund um den Musikbunker an der Rehmannstraße still geworden zu sein – zumindest, was die langwierige Auseinandersetzung um den Bau einer Lärmschutzwand an der Betonbastion neben der Frankenburg anbelangt. Jetzt aber zeichnet sich im Rechtsstreit zwischen der Stadt und einer Anwohnerin in Sachen Lärmschutz ein endgültiger Beschluss ab.
Am 25. Januar will das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscheiden, ob der Verein Musikbunker weiter Konzerte für bis zu 400 Besucher organisieren darf.
Knackpunkt: Sollte das fünfköpfige Richtergremium im 7. Senat des OVG dem Votum der Aachener Verwaltung nun tatsächlich folgen und den Spruch des Verwaltungsgerichts kassieren, müsste das imposante Kriegsrelikt im Frankenberger Park um ein – seinerseits nicht gerade unumstrittenes – steinernes Bollwerk ergänzt werden. Auch die städtischen Kommunalpolitiker hatten sich nämlich stets dafür stark gemacht, dass das weitreichende Angebot des Musikbunkers nicht gefährdet werden dürfe. Daher plant die Stadt seit langem, eine 3,50 Meter hohe und etwa 30 Meter lange Lärmschutzmauer zu errichten, um die Besucherströme künftig nicht mehr durch die Rehmannstraße, sondern durch den Frankenberger Park zu leiten und die benachbarten Wohnhäuser abzuschirmen.
Nach wie vor sei dies die einzige Lösung, in Sachen Lärmbelästigung effektiv Abhilfe zu schaffen, bestätigte Stefan Herrmann vom städtischen Presseamt. Denn sämtliche Pläne zur Verlegung des Haupteingangs auf die rückwärtige Seite des Bunkers mussten verworfen werden, da die dort angrenzenden Grundstücke sich in Privatbesitz befinden. Immerhin könne ein Aufenthaltsbereich hinter dem Gebäude geschaffen werden, um dem Hauptproblem der Nachbarn Rechnung zu tragen, argumentiert die Stadt – vor allem vor dem Bunkerportal geht es immer wieder ziemlich laut zu.
In erster Instanz hatte die Verwaltung beim Aachener Verwaltungsgericht mit ihrer Forderung, den Fortbestand der bisherigen Konzession zur Veranstaltung von Konzerten und Partys bis in die frühen Morgenstunden hinein zu gewährleisten, allerdings auf Granit gebissen. Folge: Die Lizenz bliebe auf eine maximale Besucherzahl von knapp 140 Personen beschränkt, regelmäßig lockt der Verein mit teils hochkarätigen Gastspielen und Club-Events aber weit mehr Gäste an. So wurde der Beschluss der örtlichen Kollegen durch das OVG einstweilen auf Eis gelegt.
Der Geschäftsführer des Vereins Musikbunker, Lars Templin, schaute denn am Donnerstag mit gemischten Gefühlen auf den anstehenden Gerichtstermin. „Wir sind jedenfalls froh, dass es jetzt endlich zu einer Entscheidung kommt“, sagte Templin. „Wie auch immer das Urteil ausfällt: Weitermachen werden wir auf jeden Fall.“ Schließlich nutzten derzeit rund 120 Bands auch die Proberäume im „Haupthaus“ im Frankenberger Viertel und im Bunker an der Junkerstraße. Die Möglichkeiten, große nächtliche Partys anzubieten, würden allerdings erheblich eingeschränkt – falls das OVG den Beschluss der Aachener Kollegen letztlich bestätigen sollte.