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Klagen gegen Bewohnerparken in Aachen ohne Aussicht auf Erfolg

Klagen im Frankenberger Viertel : Bewohnerparken: Richter stützen rigides Vorgehen der Stadt

Das Bewohnerparken in Aachen ist nur für Bewohner da. Gegen diese rigide Maßgabe der Stadt haben im Frankenberger Viertel eine Zahnärztin und eine Anwaltskanzlei geklagt. Doch vor dem Verwaltungsgericht zeigt sich: Ihre Klagen haben keine Aussicht auf Erfolg.

Der Name spricht für sich: Das Bewohnerparken in Aachen ist ein Privileg, das nur den Bewohnern einer Parkzone gewährt wird. Ausnahmen sind da erstens eigentlich nicht erwünscht und zweitens in der Praxis ohnehin nahezu ausgeschlossen – selbst wenn versucht wird, diese juristisch durchzusetzen. Das zeigt sich an diesem Dienstag vor dem Aachener Verwaltungsgericht, wo die 2. Kammer unter Vorsitz der Gerichtspräsidentin Claudia Beusch gleich zwei Klagen gegen das Bewohnerparken im Frankenberger Viertel verhandelt. Oder genauer gesagt: zwei Klagen von Nicht-Bewohnern, aber Berufstätigen im Viertel, die ebenfalls Bewohnerparkausweise erhalten wollen. Eine Zahnärztin, die eine Praxis in der Oppenhoffallee betreibt, begehrt eine Ausnahmegenehmigung für sich selbst, eine größere Rechtsanwaltskanzlei in der Viktoriastraße sogar gleich zehn Parkausweise für ihre rund 40-köpfige Belegschaft.

Doch nachdem die Verwaltungspraxis in punkto Parken im Frankenberger Viertel erst kürzlich wie berichtet heftig kritisiert wurde – weil Auszubildende dort tatsächlich ein ÖPNV-Jahresticket benötigen, um einen Parkausweis zu erhalten –, wird nun schnell klar: Vor Gericht wird die Stadt mit ihrem Bewohnerparken keine Bruchlandung hinlegen – nicht in den beiden vorliegenden Einzelfällen und schon gar nicht grundsätzlich. Letzteres hatte die Anwaltskanzlei im Vorfeld zumindest ansatzweise ins Spiel gebracht, weil sie die Möglichkeit einer Anfechtungsklage gegen die im Mai 2016 eingerichtete Parkzone erwähnte. Doch dafür ist der Zug nach Ansicht der Richterinnen längst abgefahren: Schließlich könne man die Verkehrszeichen nur ein Jahr lang anfechten, und „das dürfte wohl abgelaufen sein“.

Auch in den beiden Einzelfällen sieht die Kammer die Verwaltung juristisch auf der sicheren Seite. „Das Regime der Stadt sieht hier für sonstige Personen kein Parkrecht vor“, so die Vorsitzende Richterin, und dabei habe man den Gesetzestext auf seiner Seite. Selbst wenn die Stadt das Begünstigen von Bewohnern relativ strikt durchgesetzt habe, um deren Lebensverhältnisse zu verbessern, sei das juristisch nicht zu beastanden – „auch wenn wir die Klägersicht ebenfalls nachvollziehen können“.

Aus Sicht der Zahnärztin stellte sich die Sache nämlich so dar, dass sie Tag für Tag die Parkscheinautomaten in der Nähe ihrer Praxis füttern musste, weil es in der Nähe keinen Dauerstellplatz zu mieten gab. „Fast zwei Jahre lang“ habe sie täglich mit Kleingeld hantieren müssen, berichtet sie vor Gericht. Wobei sich die Münzen im Übrigen zu ordentlichen Summen addierten. Zwischen zwei- und dreitausend Euro seien pro Jahr an Parkgebühren angefallen – „nicht angemessen“, so die Klägerin.

Man sehe schon den „erheblichen Aufwand und die hohen Kosten“, erklärt dazu das Gericht. Aber: „Die Berufsausübung wird ihnen nicht unmöglich gemacht.“ Sie sei de facto keine Bewohnerin, das rigide Vorgehen der Stadt gesetzlich gedeckt. Zwar gebe es grundsätzlich die Möglichkeit, dass ihr unter Berufung auf einen „NRW-Ärzteerlass“ eine Ausnahme genehmigt werde, doch gewährt die Stadt bisher nur Allgemeinmedizinern mit vielen Hausbesuchen solche Sonderrechte. Außerdem sei der Erlass auch nicht bindend. Und so lange die Verwaltung ihre Prinzipien in den Bewohnerparkzonen gleichmäßig und sachgerecht anwende, könne man nicht von einer fehlerhaften Ermessensentscheidung ausgehen.

Auf den Punkt bringt an diesem Morgen auch der Vertreter der Anwaltskanzlei die eigene Sicht der Dinge. Es gebe tagsüber überhaupt keinen Parkdruck mehr, lautet sein Hauptargument, den Kreis der Bezieher von Parkausweisen zu erweitern. Dazu trage im Übrigen auch die Kanzlei bei, die eine Parkgarage mit 20 Plätzen für Anwälte und Mandanten besitze. Den Mitarbeitern stelle man außerdem Jobtickets zur Verfügung, doch sei es gerade für Mütter mit kleinen Kindern nicht immer möglich, den ÖPNV zu nutzen. Zumindest für solche Notfälle wäre es hilfreich, „wenigstens zwei oder drei Parkausweise“ zu erhalten, denn: „Es ist nicht ganz einzusehen, weshalb ein Betrieb mit 40 Mitarbeitern gänzlich ohne Parkausweis bleiben soll.“ Schließlich sei es doch auch wichtig, im Viertel einen Mix aus Gewerbetreibenden und Bewohnern zu erhalten.

Das Gericht sieht aber auch hier keinen Ansatz für ein fehlerhaftes Verhalten der Stadt. Dass der Parkdruck im Viertel mittlerweile gesunken sei, sei ja im Grunde ein Beleg dafür, dass das Bewohnerparken funktioniere, sagt Richterin Beusch. Und die Parkplätze, die die Kanzlei in ihrer Garage für Mandanten freihalte, könne sie doch auch ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Schließlich gebe es für die Mandanten im öffentliche Straßenraum genügend Parkplätze.

Die Zahnärztin zieht schließlich ihre Klage zurück. Sie hat mittlerweile einen Dauerstellplatz und kann so Gerichtskosten sparen. Die Anwaltskanzlei will ein Urteil. Wie dieses ausfällt, dürfte klar sein. Verkündet wird es am 19. Februar.