Klarstellung der Stadt Aachen : Mountainbiketrails sind keine festen Wege
Aachen Die Stadt Aachen möchte für Klarheit im Hinblick auf die rechtliche Situation bei Strecken für Mountainbikes sorgen. In einer Stellungnahme bezieht sie sich auf den Zeitungsbeitrag „Mehr als 250 Radsportler führt es in den Bösch“ vom 20. Mai.
Hier äußerte sich Kai Rewitz vom Vorstand des Vereins „Geländefahrrad Aachen zu illegalen Mountainbiketrails, die mit der Zeit im Aachener Wald entstanden sind und verweist dabei auf eine vermeintliche Grauzone im Landesforstgesetz, die Interpretationsspielräume über die gestatteten Wege zulässt. Die Politik habe diese Grauzone zu beseitigen. Hierzu stellt die Stadt klar: Laut Landesforstgesetz ist das Radfahren im Wald auf Straßen und festen Wegen gestattet. Unter dem Begriff „feste Wege“ verstehen sowohl das Umweltministerium NRW als auch die Untere Forstbehörde NRW Wege, die in erster Linie mit Wegebaumaterial befestigt sind. Darüber hinaus handelt es sich um Wege, die von Natur aus einen festen Untergrund haben und auch witterungsbedingt nicht aufweichen.
Diese Voraussetzungen erfüllt keiner der eigenhändig angelegten Mountainbiketrails im Aachener Wald. Ein unberührter Waldboden wird auch durch wiederholtes unerlaubtes Radfahren nicht zu einem Weg im Sinne des oben genannten Gesetzes.