Geburtstagsfest der Oberbürgermeisterin : Ja, Sibylle Keupen darf im Theater Aachen feiern. Aber ist es klug?
Meinung Aachen Die private Geburtstagsfeier der Aachener Oberbürgermeisterin im Foyer des Aachener Stadttheaters hallt nach. Was sonst nicht geht – das Theater privat zu mieten – ging für Sibylle Keupen. Ein Kommentar.
Natürlich darf Sibylle Keupen ihren Geburtstag feiern, sie darf auch einen ihr wichtigen Kreis einladen. Und sie darf natürlich bei der Gelegenheit auch darauf hinweisen, dass sie nun zweieinhalb Jahre Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen ist.
Und ja, Sibylle Keupen darf auch im Spiegelfoyer des Stadttheaters feiern. Sie darf es, weil sie in der herausgehobenen Rolle der Ersten Bürgerin der Stadt ist und weil sie folglich sehr viel für Aachen arbeitet. Ein privates Fest im Theater? Ein Sonderanliegen, eine Sondergenehmigung, rein rechtlich sicher im Rahmen. Und am Ende auch nichts Neues, das sei betont, weil auch schon andere führende Menschen in dieser Verwaltung an besonderen Orten, die Erna und Otto Normalbürger fürs private Fest nicht zugänglich sind, zu unterschiedlichen Anlässen gefeiert haben.
Aber ob die Oberbürgermeisterin gut beraten ist, im städtischen Gebäude privat zu feiern, das ist eine andere Frage. Und hier kann man schnell zu dem Ergebnis kommen: Nein, klug ist das nicht. Denn der nun folgende öffentliche Nachhall ist kritisch, und er hat seine Wirkung. Man könnte sagen, er ist kleinkariert, man könnte sagen, dass es andere Probleme gibt. Und könnte auch sagen: Lass sie doch reden!
Fakt ist aber: Die Reaktion war absehbar. Erst recht in Zeiten, in denen man als Verwaltungschefin auf die Einhaltung all der extrem eng gesteckten (Compliance-)Regeln pochen und sich ständig fragen muss, ob man selbst gegen eine dieser Regeln verstoßen könnte.
Oder zumindest in die Nähe eines Regelverstoßes geraten könnte, wenn man als Oberbürgermeisterin einen öffentlichen Raum für eine private Feier anfragt, die dann quasi öffentlich stattfindet.
Gut beraten wäre Sibylle Keupen gewesen, wenn sie diese natürlich privat finanzierte Feier zum 60. in einem privat angemieteten, nicht-städtischen Raum gefeiert hätte. Die nun aufkommende Aufregung hätte sie sich mit geschärftem Weitblick sparen können. Sie hätte dann auch ihre eigenen Leute, hier den Theaterchef, davor bewahrt, Erklärungen abgeben zu müssen, aus denen hervorgeht, dass die Ausnahme von der Regel (nein, wir vermieten das Theater nicht) erfolgt, wenn „die oberste Dienstherrin“ – in privater Angelegenheit – anfragt.