Städteregion informiert : Geldbußen ab 200 Euro drohen
Städteregion Denjenigen, die sich nicht an Kontaktverbot und weitere Regeln halten, müssen mit Strafen rechnen. Ein Überblick über Informationen der Städteregion.
Kontaktverbot und weitere Maßnahmen: Die Landesregierung hat wegen des Coronavirus ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das jetzt in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt.
Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.
Weiterhin Partys und Verstöße: Die Landesregierung hat in der Rechtsverordnung formuliert, dass „die Behörden zur Umsetzung der Rechtsverordnung gehalten sind, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen“. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.
In Stadt und Städteregion haben die Kräfte von Polizei und der Ordnungsbehörden auch am Wochenende immer noch Personenansammlungen in Parks und auf Bolz- sowie Spielplätzen aufgelöst. Auch mussten einige Partys aufgelöst werden, die Einsatzkräfte stießen zum Teil auf Unverständnis. Hier wurden Anzeigen gefertigt. Einige Gaststätten-Betreiber in der Stadt Aachen haben das Verbot ignoriert. Ihre Geschäfte wurden geschlossen, in zwei Fällen auch gegen den Widerstand der Wirte. Auch hier folgten Anzeigen.
Neue Situation bei Schulen und Kitas: Die NRW Landesregierung hat geregelt, dass ab dem 23. März auch Kinder einen Betreuungsanspruch haben, bei denen nur ein Elternteil eine so genannte Schlüsselperson ist. Bislang wurden nur Kinder betreut, wenn beide Erziehungsberechtigten solche Schlüsselpersonen in der kritischen Infrastruktur sind. Das Betreuungsangebot für diese Kinder wird bei nachgewiesenem Bedarf auch auf Wochenenden und die Osterferien ausgedehnt.
Eltern müssen sich mit der Bescheinigung ihres Arbeitsgebers direkt an die jeweilige Schul- oder Kitaleitung wenden. Einen Betreuungsanspruch haben auch die Eltern, die keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Eltern wenden sich in diesen Fällen an das jeweilige örtliche Jugendamt.
Abstrichzentrum: Das Kommunale Abstrichzentrum ist wochentags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar. Aktuell kommt es zu einem hohen Aufkommen von Anrufen. Wir bitten um Verständnis, wenn es in besonders stark frequentierten Zeiten bei der Hotline dennoch zu Wartezeiten kommt. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/51987500 anrufen. Alle Infos und die Kriterien, wann man getestet werden unter: https://www.staedteregion-aachen.de/kaz
Infos zu aktuellen Entwicklungen: Die Arbeit der Krisenstäbe ist ausgerichtet an den Erlassen und Entscheidungen der Landesregierung. Die Seiten der NRW-Staatskanzlei (www.land.nrw/corona), des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (www.mags.nrw.de) und des NRW-Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (www.mkffi.nrw.de) geben weitere Infos zu aktuellen Entwicklungen.
Bürgertelefon: Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen unterhält seit Beginn der Krisenstabsaktivitäten für allgemeine Informationen (nicht für die persönliche medizinische Beratung!) rund um das Thema eine Corona-Info-Hotline über 0241/510051 (an Werktagen und am Wochenende von 8 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus eine Hotline zum Coronavirus unter der Nummer 0211/91191001 geschaltet.
Medizinischer Bereitschaftsdienst: Die hausärztlichen Bereitschaftsdienste sind auch am Wochenende über die Hotline 116117 zu erreichen.
(Stand der Infos: Montag, 23. März, 10.30 Uhr)