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Prozess um Abschiebung nach China: Der Koch, der in Aachen bleiben möchte

Prozess um Abschiebung nach China : Der Koch, der in Aachen bleiben möchte

Ein junger Koch aus China fasst in Aachen Fuß, sein Essen kommt gut an. Doch nun soll er abgeschoben werden. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht gegen das Ausländeramt der Städteregion.

Ein asiatisches Restaurant in Aachen muss möglicherweise bald auf seinen Chefkoch verzichten. Dort wird nach den Anweisungen eines jungen Chinesen gekocht, gebraten und serviert. Die Kunden sind, sofern man einschlägigen Internet-Rezensionen glauben mag, durchaus zufrieden mit dem, was auf ihren Tellern landet.

Das gute Zeugnis für den 32-jährigen Küchenchef hatte am Freitag vor der 8. Kammer des Aachener Verwaltungsgerichts allerdings keinerlei Relevanz. Auf dem Prüfstand der Kammer unter Vorsitz von Richter Kevin Lukes stand der Aufenthaltsstatus des Mannes, der laut der Inhaberin des Restaurants wegen absoluten Fachpersonalmangels „unverzichtbar für das Lokal“ ist.

Der Chinese war 2015 als Spezialitätenkoch angeworben und in dem Lokal in Eilendorf angestellt worden. Anscheinend machte er einen Top-Job, er wurde vom Anrührspezialisten der beliebten „Acht Kostbarkeiten“ zum Chef-Manager der kompletten gastronomischen Einrichtung.

Doch 2019 kam Post vom Ausländeramt der Städteregion Aachen. Eine weitere Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis und eine Verlängerung des Aufenthaltsstatus wurde nicht gewährt. Das Gesetz, so führte auch Richter Lukes bei der Erörterung der Sach- und Rechtslage ein, sei eindeutig. Arbeitskräften wie dem chinesischen Koch sei eine Frist von vier Jahren zugestanden. Danach müssen sie wieder nach Hause und werden üblicherweise mit einer Sperrfrist von zwei Jahren belegt, bevor sie wieder zurückkehren dürfen.

Zwei Jahre weg vom Kochtopf – in den Augen des Kochs und der Restaurantbesitzerin keine wirkliche Option. Vor allem, da der jetzt 32-Jährige in eine ganz andere Liga in der Restaurant-Hierarchie gerutscht war. So hatten seine Anwälte dem ausländerrechtlichen Status ein „Upgrade“ verpasst und argumentieren bei der Ausländerbehörde, er sei inzwischen nicht nur Küchenvorstand, sondern auch der gastronomische Manager des Lokals. Und in diesem Sinne klagen sie gegen die Städteregion und auf Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken.

Das deutsche Ausländerrecht hat trotz Fachkräftemangels hohe Hürden für den Verbleib von Arbeitskräften aufgestellt. „Da gibt es genaue Beschränkungen im Gesetz“, erklärte Richter Lukes im Laufe der Anhörung und ließ durchblicken, dass im vorliegenden Fall die gesetzlichen Hürden möglicherweise zu hoch liegen.

Um das herauszubekommen, befragte der Richter den Antragsteller mit Hilfe einer Mandarin-Dolmetscherin genauestens, was er im Arbeitsalltag mache, wie viele Menschen ihm unterstellt seien und ob er auch mit Behörden verhandele. Unstrittig sei, dass der Antragsteller nur ein Zertifikat über einen Anfangsdeutschkurs nachweisen konnte.

Doch das Verhandeln mit Lieferanten und die danach folgende Warenbestellung funktioniere gut. Er stehe im Betrieb inzwischen sogar über dem „großen Koch“ beteuerte der Chinese. Der „große Koch“ ist in der chinesischen Bildersprache der höchste Küchenchef am Herd. Er sei Manager für das ganze Lokal mit täglich rund 150 Gästen, beteuert auch die Inhaberin des Lokals.

Trotz einer detaillierten Einlassung befand Richter Lukes gegen Ende skeptisch, „das ist alles ein bisschen dünn“. So wird der Koch womöglich nicht mehr in Aachen kochen können. Eine Entscheidung soll in zwei Wochen fallen.