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Corona: Strengere Meldepflicht für Krankenhäuser in Aachen

Strengere Meldepflicht für Krankenhäuser : „Ein erheblicher, aber leistbarer Aufwand“

Nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollen die Krankenhäuser künftig genauere Informationen über Corona-Fälle übermitteln. Was bedeutet das für die Kliniken in Aachen?

Derzeit stellt sich die Corona-Lage in den Krankenhäusern in Aachen und dem Rest der Städteregion relativ entspannt dar. „Aktuell gibt es acht stationär im Krankenhaus aufgenommene Covid-Patienten in der gesamten Städteregion Aachen“, berichtet Holger Benend, Sprecher der Städteregionsverwaltung, auf Anfrage unserer Redaktion. Zwei dieser Menschen mit Covid-19 werden aktuell beatmet. „Die Lage ist also derzeit fraglos entspannt.“ zum Vergleich: Es gab eine Höchstzahl von 210 hospitalisierten Covid-19-Patientinnen und Patienten am 5. Januar dieses Jahres.

Doch aufgrund der europaweit immer weiter um sich greifenden Delta-Variante des Coronavirus wächst auch die Sorge, dass bald wieder mehr Menschen mit einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus müssen. Dazu wäre wichtig zu wissen, ob und wie viele der aktuell Infizierten bereits teilweise oder sogar vollständig geimpft sind. Bei der Erfassung solcher Daten spielen die Krankenhäuser eine zentrale Rolle.

Natürlich gab es schon vor der Forderung des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn Meldungen aus den Krankenhäusern an die Behörden: „Die Krankenhäuser geben werktags und am Wochenende mehrfach die aktuelle Belegung in das Informationssystem für Gefahrenabwehr ein“, erklärt Benend. Dazu gehört auch die aktuelle Belegung mit Covid-19-Patienten, differenziert nach Normalstationsbetten sowie Intensivbetten mit und ohne Beatmungsanteil. „Seit Anfang Juni besteht der Erlass, dies nach den jeweiligen Virustypen zu differenzieren, und seit dem 16. Juni sind die Krankenhäuser gehalten, dies zusätzlich mit Altersangaben der Patienten zu verbinden.“ Zusätzlich erhalte das Wissenschaftsministerium des Landes NRW einmal pro Woche eine Übersicht über entlassene und verstorbene Covid-19-Patienten. „Darüber hinaus erfolgen Meldungen an das Gesundheitsamt der Städteregion entsprechend dem Infektionsschutzgesetz.“ Das Klinikum meldet darüber hinaus dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands täglich eine Übersicht über alle stationären und beatmeten Covid-19-Patienten.

Das zusätzliche Übermitteln des Impfstatus jedes einzelnen Patienten wäre „sicher ein erheblicher weiterer Aufwand, aber auch ein leistbarer“, sind sich die Leitungen der Aachener Krankenhäuser einig. Zumindest, wenn diese Information künftig als wichtiger Indikator für bundes- oder landesweite Maßnahmen benötigt wird.

Besuchsrecht wird nicht weiter gelockert

Auch wenn es in allen anderen Bereichen des Alltags längst wieder relativ locker zugeht, fahren die Krankenhäuser in Bezug auf Besuchsrechte noch mit angezogener Handbremse. Es sei bereits einiges gelockert worden, betont Holger Benend. „Wir haben aktuell einen Zeitkorridor von rund sechs Stunden je Haus, in dem je Patient zwei Besucher für jeweils eine oder zwei Stunden pro Tag empfangen werden können.“ Es gilt als Voraussetzung die „3G-Regel“ (getestet, geimpft oder genesen). Diese Regeln sollen auch in allen Krankenhäusern kontrolliert werden, betont die Städteregionsverwaltung. Weitere Lockerungen seien aktuell nicht geplant. Immerhin handle es sich bei Krankenhäusern um besonders sensible Bereiche, in denen Menschen mit den unterschiedlichsten Beschwerden behandelt werden – und die einen entsprechenden besonderen Schutz benötigen.

Mit Hinblick auf die Verbreitung der Delta-Variante oder gar eine vierte Corona-Welle könne man sicherlich sagen, „dass alle Häuser diese Entwicklungen sehr aufmerksam beobachten“, sagt Benend. „Wir sehen uns aber gut aufgestellt.“ Die Leistungsfähigkeit hätten alle Kliniken in der Städteregion während der bereits erlebten Wellen deutlich unter Beweis gestellt.