Neue Regeln ab Samstag : Besuchsregeln für Krankenhäuser in der Städteregion werden gelockert
Aachen Die Krankenhäuser haben lange an ihren strengen Besuchsregeln festgehalten, obwohl im öffentlichen Leben fast alle Corona-Regeln aufgehoben worden. Jetzt gibt es doch ein paar Lockerungen.
Stadt Aachen und Städteregion Aachen haben die Besuchsregeln für die hiesigen Krankenhäusern angepasst. Ab Samstag, 9. April, dürfen auch Ungeimpfte Angehörige in den Kliniken besuchen. Allerdings nur, wenn sie einen tagesaktuellen negativen Coronavirus-Schnelltest vorweisen können.
Damit werden die strengen Besuchsregeln leicht gelockert. In den zurückliegenden Monaten galt die „2G plus Testung“-Regelung. Heißt: Nur geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher hatten Zutritt zum Krankenhaus, und auch nur mit aktuellem Test.
Die allgemeine Testpflicht bleibt bestehen – sowohl für Ungeimpfte als auch für Genesene und Geimpfte. Alle Besucher, Patienten und Mitarbeiter müssen einen aktuellen negativen Test haben. Es gibt gemäß der aktuellen Coronaschutzverorndnung auch keine Ausnahmen für Geboosterte. Der Testnachweis muss von einer zugelassenen Teststelle ausgestellt worden sein. Ein Bürgertest (PoC)-Test darf maximal 24 Stunden, ein PCR-Test maximal 48 Stunden alt sein. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Je Patient sind weiterhin maximal zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Der Besuch von Covid-19-Patienten ist aufgrund der Quarantäne grundsätzlich nicht gestattet. Die Begleitung Sterbender bleibt weiterhin jederzeit möglich. Notaufnahmen sind davon nicht betroffen.
In den Häusern gilt weiterhin Maskenpflicht.
Die Regelungen gelten analog zur aktuellen Coronaschutzverordnung bis zum 30. April.