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Spielen ohne Genehmigung: Aachen löst das Korsett für Straßenmusiker

Spielen ohne Genehmigung : Aachen löst das Korsett für Straßenmusiker

Was in der Corona-Zeit erprobt wurde, hat sich offenbar bewährt: In Aachen dürfen Straßenmusiker weiterhin ohne Genehmigung auftreten. Regeln gibt es trotzdem.

Für die einen nerviges Gedudel, für die anderen eine Bereicherung beim Stadtbummel: An Straßenmusikern können sich die Geister scheiden. Der Stadtrat in Aachen hat jetzt trotzdem einhellig entschieden, die Auftritte auf der härtesten Bühne der Welt, auf dem Straßenpflaster, zu erleichtern.

Weil die Innenstadt während des Corona-Lockdowns nicht in völliger Stille versinken sollte, hatte sich die SPD schon vor zwei Jahren für die Straßenmusiker starkgemacht. Seit dem Sommer 2021 durften sie im Rahmen der damals postulierten neuen „Ermöglichungskultur“ ohne besondere Erlaubnis und Gebührenzahlung in Aachener Fußgängerzonen spielen. Was als Ausnahme gedacht war, ist nun dauerhaft beschlossen worden.

Die lockere Herangehensweise hat sich offenbar bewährt, doch ganz ohne Regeln dürfen die Straßenkünstler ihre Instrumente trotzdem nicht auspacken. Wie der nun verabschiedeten „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik“ zu entnehmen ist, sollen nicht zuletzt klare räumliche und zeitliche Vorgaben sicherstellen, dass die Nerven von Anwohnern oder Geschäftsleuten nicht zu sehr strapaziert werden.

So bleiben Markt und Katschhof als Terrain für Straßenmusiker weiterhin tabu. Niederlassen dürfen sie sich in den Fußgängerzonen Adalbertstraße, Holzgraben, Dahmengraben, Großkölnstraße, Komphausbadstraße und auf den Plätzen Elisenbrunnen, Hof, Willy-Brandt-Platz sowie auf dem Münsterplatz, für den jedoch strengere Vorgaben gelten.

In der Regel dürfen die Straßenmusiker um 9 Uhr loslegen und müssen gegen 20 Uhr Schluss machen. Mittags sollen sie Ruhe halten, sonntags dürfen sie frühestens ab 11 Uhr spielen. Am Münsterplatz sind nur Zeitfenster zwischen 12 und 14 Uhr sowie zwischen 16 und 18 Uhr erlaubt. Vorgeschrieben ist zudem, nach einer 30-minütigen Spielzeit den Standort zu wechseln und mindestens 100 Meter – also außer Hörweite – weiterzuziehen. Weil dies am Münsterplatz nicht möglich ist, darf dieser Platz nur einmal täglich von dem jeweiligen Musiker oder der Gruppe genutzt werden.

Weiterhin gilt, dass sich die Musiker nicht gegenseitig ins Gehege kommen dürfen und stets genug Abstand zueinander halten müssen. Konkurrierende genehmigte Veranstaltungen dürfen nicht gestört werden – dazu gehören etwa andere Konzerte oder auch touristische Stadtführungen. Verboten ist auch der Einsatz von Lautsprechern oder Verstärkern.

Wer sich nicht dran hält, muss damit rechnen, die eingespielten Einnahmen gleich wieder abgeben zu müssen: Bei Verstößen sind Geldbußen bis zu 1000 Euro möglich.