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Aachen: Aachener zerren Ryanair vor EU-Gerichtshof

Billigairline vor Gericht : Aachener zerren Ryanair vor EU-Gerichtshof

Weil der irische Billigflieger Ryanair Verbraucheransprüche abblockt, prescht das Aachener Internetportal RightNow jetzt vor. Es geht um Millionen Euro.

Abheben gilt nicht. Vielmehr holen ein paar Aachener gerade – unter anderem – den Billigfluganbieter Ryanair auf den Boden der Tatsachen zurück. Die Airline will sich nämlich eigentlich bei Rechtsstreitigkeiten nur auf irischem Heimatboden verantworten. Weswegen ungezählte Forderungen von Verfahrensgegnern bislang verpufften. Jetzt hat der Aachener Rechtsanwalt Michael Janßen in einem Verfahren gegen die Fluggesellschaft Ryanair Ltd. beim Amtsgericht Nürnberg erstmal eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH; Az. C-701/18) erwirkt – mit womöglich weitreichenden Folgen.

Dabei wirken Janßens Partner und Auftraggeber, Phillip Eischet (26) und Benedikt Quarch (25), mit ihrem sympathischen Auftreten und ihrer „Öcher“-Frohnatur eigentlich wie zwei ganz normale junge Männer. Doch die beiden sind derzeit wohl Deutschlands größte Konzern-Schrecks: Mit ihrer Internetfirma RightNow haben sie den unfairen Klauseln und den kundenfeindlichen Prozessen vieler Konzerne den Kampf angesagt – und sie so innerhalb weniger Monate schon zahlreiche Millionen Euro gekostet.

Hinter dem Unternehmen RightNow, das Anfang 2018 von Investoren mit über 25 Millionen Euro ausgestattet wurde, verbirgt sich mittlerweile ein ganzes Portfolio an Verbraucherportalen rund um das Thema Mobilität. Die beiden bekanntesten Portale heißen Geld-für-Flug.de und Bahn-Buddy.de. Während Geld-für-Flug.de Kunden im Falle eines Nicht-Antritts bzw. der Stornierung eines gebuchten Flugtickets unterstützt, ist Bahn-Buddy.de der erste Sofort-Entschädiger für Bahn-Verspätungen.

Nach Experteneinschätzung wurden allein 2018 bis zu zehn Millionen Flugtickets nicht angetreten beziehungsweise storniert. Bei der Bahn gibt es ab 60 Minuten Verspätung am Endzielort immerhin 25 Prozent des Ticketpreises zurück, ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Bloß ist es kompliziert, diese Entschädigung bei der Bahn einzufordern. In diese Kerben schlagen die jungen Unternehmer. „All unsere Produkte basieren in erster Linie auf eigenen Leidensgeschichten beim Fliegen und Bahnfahren. Über mehrere Jahre ist dann aus unserem eigenen Problem ein erfolgreiches Unternehmen entstanden, das den Reisenden das Leben deutlich einfacher macht.“

Der Ablauf für den Verbraucher ist dabei im Flug- und Zugbereich ähnlich: Auf der Internetseite des Anbieters füllt der Kunde einen kurzen Fragebogen zu seiner Flugstornierung oder Bahnverspätung aus. Anschließend erhält er innerhalb von nur 24 Stunden eine Rückmeldung des Unternehmens in Form eines konkreten Angebots zum Ankauf der eigenen Rechtsforderung. Nimmt der Kunde dieses Angebot dann an, erhält er bereits am nächsten Tag den vollen Angebotsbetrag ausbezahlt.

Der Clou an der Sache: RightNow übernimmt die ganze weitere Abwicklung und trägt das volle Risiko. Das heißt, der Verbraucher kann das Geld in jedem Fall behalten und hat mit der Sache nichts mehr zu tun. Wichtig: Die Bahnentschädigung funktioniert bis zu zwölf Monate, die Flugerstattung sogar bis zu drei Jahre rückwirkend.

Zeit, Geld und Nerven

„Großkonzerne wie Fluggesellschaften nutzen ihre überlegene Stellung gegenüber dem Verbraucher konsequent aus. Der Kunde hat oftmals, vor allem ohne Anwalt, kaum eine Chance, zu seinem Recht zu kommen und es drohen monatelange und teure Rechtsstreitigkeiten. Mit uns kann sich der Kunde viel Zeit, Nerven und Geld sparen“, fasst Eischet, der Stratege des Unternehmens, den Vorteil für den Kunden zusammen.

Führen am Ende Unternehmen wie RightNow zu einem Aussterben des klassischen Anwalts? „Ganz klar nein“, sagt lachend Michael Janßen, selbst Anwalt in Aachen. Er ist von Anfang an bei der RightNow Group als Partneranwalt dabei und führt aus: „Ohne Zweifel, der Anwaltsberuf verändert sich. Sogenannte LegalTech, wie es von RightNow gelebt wird, verändert mein Arbeiten, eröffnet mir aber durch intelligente Automatisierung auch ganz neue Möglichkeiten. Vor zwei bis drei Jahren wäre es mir noch unmöglich gewesen, alleine tausende Verfahren parallel zu betreuen.“ Er wirkt sichtlich zufrieden mit der Zusammenarbeit mit RightNow, für das er jetzt sogar ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof führt (Rs. C-701/18).

Wenn der Verbraucher gewinnt und der Anwalt gewinnt: Was hat der Anbieter RightNow selbst am Ende davon? „RightNow ist ein erfolgreiches Unternehmen mit Zehntausenden Fällen pro Monat und mittlerweile knapp 20 Mitarbeitern. Wir verdienen am Ende an der Differenz zwischen der tatsächlichen Forderung und dem Angebotsbetrag an den Kunden. Im Bahn-Bereich sind dies beispielsweise im Schnitt zwölf Prozent“, so Quarch.

Ob die drei vor dem EuGH Erfolg haben werden, wird sich zeigen. „Konkret geht es um die Frage, ob sich Ryanair in ihren AGB auf die Anwendung irischen Rechts berufen kann. Wir meinen: deutsches Recht für deutsche Verbraucher! So sehen es übrigens auch die damit befassten Gerichte“, erklärt Jurist Quarch.

Gilt ausländisches Recht?

Die Chancen stehen also gut. Und noch mehr: „Erst vor wenigen Jahren hat der EuGH in einer Entscheidung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon festgehalten, dass die Wahl ausländischen Rechts nur unter bestimmten, strengen Bedingungen möglich ist“, sagt Rechtsanwalt Janßen. Wenn der EuGH das nun auch für Fluggesellschaften bestätigen sollte, wird dies erhebliche Konsequenzen insbesondere für die Billigairlines haben. Denn diese berufen sich häufig auf die Anwendung ausländischen Rechts, um die Geltendmachung von Ansprüchen abzuwehren. „Dem schieben wir einen Riegel vor“, betonen Eischet, Quarch und Janßen. Aber auch unabhängig davon steht fest: Nicht Ryanair, sondern auch vielen anderen großen Unternehmen steht wegen RightNow womöglich eine harte Landung bevor – auf dem Boden der Tatsachen.