Leserbriefe zur OB-Pension : Neidattacken oder zweierlei Maß?
Meinung Aachen Zum Thema Gewährung einer OB-Pension bereits nach fünf Jahren Amtstätigkeit erreichten uns erneut zahlreiche Lesermeinungen.
Kurt H. Drews aus Aachen:
Zu den bisher veröffentlichten Leserbriefen in Sachen OB-Pension nach nur fünf Jahren: teilweise am eigentlichen Skandal vorbei. Nicht gemein machen möchte ich mich mit den offensichtlichen Neidattacken – auch nicht gegen die meiner Meinung nach gerechtfertigten Gründe der Gesetzesklausel, eine OB-Pension auch schon nach fünf Jahren zu gewähren. Die ständig schiefen Vergleiche mit dem Normalrentner gehen ebenfalls ins Leere. Den eigentlichen Skandal erkenne ich in dem einstimmigen (!) Beschluss des Rates, trotz eines Fristversäumnisses von mehr als einem ganzen Jahr diese vorgezogene Pension zu gewähren. Da passt es dann auch, dass solche „Personalangelegenheiten“ in nichtöffentlicher Sitzung entschieden werden. Wie oft trifft es den „normalen“ Bürger, bei nur einem Tag Fristversäumnis erhebliche Verluste zu erleiden. Der gesamte Rat hätte sich auch mit Anstand aus der Affäre ziehen können, indem er von vornherein eine höhere (neutrale?) Instanz über die Causa hätte entscheiden lassen.
Barbara Hillebrand aus Aachen:
Dieser Artikel ist nichts anderes als ein Schlag ins Gesicht für jeden Rentner, der meist über 40 Jahre brav in die Rentenkasse eingezahlt hat, dem aber letztendlich in der Regel 2000 € monatlich zur Verfügung stehen! Setzt man dann die Arbeitsleistung dieser Rentner einmal in Relation zu der, die unsere „smarte“ Oberbürgermeisterin diesbezüglich zustande gebracht hat, muss man sich schon sehr die Augen reiben! Außer lächerlicher Reallabore, nerviger Protected Bike Lanes und null Fortschritt in Sachen Beleben der Innenstadt fällt mir da beileibe nichts ein! Wieso soll dies jetzt auch noch mit einem vorzeitigen Pensionsanspruch belohnt werden? Das bitteschön soll mir mal jemand erklären!
Gisela Schäfer aus Aachen:
Ich habe 46,5 Jahre Vollzeit gearbeitet und erhalte nicht annähernd eine solche Rente. Das ist doch wirklich ein Schlag ins Gesicht für den Normalbürger. Es zeigt auch wieder mal, wie schnell und gewissenlos die Politik in ihre eigene Tasche wirtschaftet.
Ich gestehe, auch ich habe Frau Keupen gewählt. Bisher bin ich enttäuscht von ihrer Arbeit. Ich hatte gehofft, sie würde etwas für unsere einst so schöne Stadt tun. Stattdessen wird Aachen immer unattraktiver. Schade, Frau Keupen, schöne Fotos in der Zeitung allein bringen nichts. Schade auch, dass Sie an Sie gerichtete Briefe nicht beantworten. Genug helfende Hände in Ihrem Umkreis gibt es doch.
Horst-Peter Heimes aus Aachen:
Die aufopferungsvolle Arbeit von Frau Keupen hat sich doch ausgezahlt bzw. wird sich auszahlen: 4000 Euro pro Monat garantiert für immer. Da war der sehr einseitige und intensive Einsatz an der Radfahrerlobby-Front doch wenigstens nicht umsonst. Was aus der „City“ und den anderen Bürgern wird, spielt eine untergeordnete Rolle. Vielleicht NOCH eine Taskforce ins Leben rufen?
Hans-Jürgen Nikola aus Baesweiler:
Ich glaube, der Aachener Stadtrat hat den Knall nicht gehört. Überall soll gespart werden, aber der Oberbürgermeisterin nach fünf Jahren über 4000 Euro Pension zu gewähren, ist ein echter Schildbürgerstreich. Wenn die Bürgermeisterin Anstand hat, lehnt sie das ab. Ich hoffe, dass eine übergeordnete Stelle das sofort rückgängig macht.
Toni Thouet aus Würselen:
Frau Keupen hat weder das Gesetz über Pensionsansprüche für Oberbürgermeister in den NRW-Landtag eingebracht noch verabschiedet, und, Hand aufs Herz, wer würde so eine gesetzliche Regelung denn verweigern? Wenn man bedenkt, dass jeder ehemalige Bundespräsident, wie Herr Gauck, nach fünf Jahren im Amt laut Rechnungshof 400.000 Euro im Jahr kassiert und Herr Wulff sich nach nur sage und schreibe 597 Tagen im Amt über 271.000 Euro „Ehrensold“ erfreuen darf, und dass laut Tagesspiegel im Jahr 2018 der Rechnungshof festgestellt hat, dass uns die Ex-Bundespräsidenten im Jahr mit allem Drum und Dran 1,5 Millionen Euro kosten, habe ich für die Aufregung um Frau Keupen nur ein müdes Lächeln übrig.
Frank Bremser aus Aachen:
Liebe Frau Keupen, nun melden Sie sich auch noch zu Wort und fühlen sich, wie nicht anders erwartet, natürlich ungerecht behandelt, missverstanden, durch Dinge begünstigt, die Sie ja eigentlich gar nicht wollen und wofür Sie noch nicht mal einen Antrag gestellt haben. Mal ungeachtet des Umstandes, dass mir als Otto Normalverbraucher noch nie jemand so leicht eine Überversorgung im Alter „übergestülpt“ hat und in Unkenntnis des Dschungels dieser Verordnungen der Politikerabsicherungen: Probieren Sie es vielleicht einmal mit Verzicht und beantragen diesen. Wie Sie selbst bekunden, finden Sie die entsprechende Verordnung/Gesetz nicht schlüssig und zumindest zweifelhaft. Und schon wären Sie aus der Diskussion und Ihre Reputation wieder positiv.
Claus Günther Maas aus Jülich:
Was mich an der Entscheidung über den Pensionsanspruch von Frau Keupen irritiert, ist nicht die Tatsache, dass man ihr einen gesetzlich vorgesehenen Anspruch auf Anrechnung von dienstzeitgleichwertigen Erwerbszeiten zugesteht, auch nicht, dass das „hinter verschlossenen Türen“ stattgefunden hat – schließlich handelt es sich ja um eine Personalangelegenheit, da ist das so vorgesehen.
Auch die Diskussion um die Höhe von Versorgungsleistungen im Vergleich zwischen Renten und Pensionen gehört – so sehr man diese Diskussion berechtigterweise führen kann – nicht in diesen Zusammenhang.
Was mich jedoch irritiert ist die Tatsache, dass ein offensichtlicher Formfehler von der Bezirksregierung einfach ausgeblendet wird. Angeblich soll der Antrag laut Gesetz innerhalb von drei Monaten nach Amtsantritt gestellt werden – wenn aber diese Frist ausdrücklich vorgesehen ist, wieso setzt sich die Kommunalaufsicht darüber hinweg und erklärt sie für belanglos?
Bei jedem normalen Bürger, der einen Antrag oder Widerspruch zu spät einreicht, wird das Fristversäumnis unweigerlich zur Ablehnung seines Ansinnens führen. Es ist kein gutes Zeugnis für den Staat, wenn mal wieder der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. So verliert der Rechtsstaat seine Glaubwürdigkeit.