Düsseldorf : Nazi-Websites gesperrt: Provider klagen
Düsseldorf Mit der Sperrung amerikanischer Internetseiten mit Nazi-Propaganda beschäftigt sich seit Dienstag die Düsseldorfer Justiz. Vor dem Verwaltungsgericht klagen drei in Nordrhein-Westfalen ansässige Provider gegen die im Februar 2002 von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete Sperrung.
Auf diesen Seiten waren in Deutschland verbotene Nazischriften und -symbole abgebildet. Auf einer Web-Site konnte sogar die Nachbildung eines Zyklon B-Kanisters bestellt werden. Diese Inhalte seien eindeutige Verstöße gegen deutsches Recht, sagte die Vorsitzende Richterin am Dienstag. Volksverhetzung sowie das öffentliche Leugnen des Holocaust seien Straftatbestände und zudem kinder- und jugendgefährdend.
Eine Entscheidung in dem Verfahren wird in zwei Wochen erwartet. Im März hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln die Klage eines Providers in einem ähnlichen Verfahren abgewiesen (Akz.: 6 K 7151/02). Die Bezirksregierung hatte vergeblich versucht, gegen die Urheber dieser Seiten in den USA vorzugehen.