1. Kultur
  2. Musik

Kommentar zu „Layla“: Niemand hat „Layla“ verboten

Kommentar zu „Layla“ : Niemand hat „Layla“ verboten

Die Diskussion rund um den Ballermann-Schlager „Layla“ hält unsere Autorin für ziemlich überzogen. Was sie vielmehr schockiert, ist das Trigger-Potenzial, das die Feststellung „Sexismus“ noch immer zu haben scheint.

Kurze Klarstellung: Niemand hat den Song „Layla“ von DJ Robin & Schürze verboten. Damit ist diese hanebüchene Diskussion auch eigentlich beendet.

Dass trotzdem überall das Wort „Verbot“ im Zusammenhang mit dem Song auftaucht, ist das eigentlich Erschreckende daran. Selbst Bundesjustizminister Marco Buschmann twittert, dass er es für „eins zu viel“ hält, Schlagertexte „behördlich zu verbieten“. Die Diskussion zeigt, wie sehr die Frage „Ist das nun Sexismus oder nicht?“ (in diesem Fall: ja!) triggert. Ja, es gibt Lieder mit viel frauenfeindlicheren Texten. Ja, die werden auf Partys und im Radio gespielt und machen Stimmung. Ja, früher haben sich darum wenig Menschen geschert.

Genau das sind aber auch die Argumente für diese Auseinandersetzung. Schließlich ist das Engagement gegen jegliche Diskriminierungsformen ein gesellschaftlicher Prozess und kein Schalter, der mal eben umgelegt wird. Dass wir nun über „Layla“ sprechen, ist offensichtlich notwendig. Diskurse helfen schließlich dabei, sich selbst zu reflektieren. Der ein oder andere wird nun sicherlich einen verfeinerten Sexismus-Detektor haben.

Warum die Sache mit dem behördlichen Verbot falsch ist, erklärt der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun in einem Video. Die Situation ist vergleichbar mit einer Privatparty. Wenn meine Freundin Geburtstag feiert und sich entscheidet, dass sie an diesem Abend keinen einzigen Song von Mark Forster hören möchte, kann sie das tun, weil es ihre Party ist.

Genau wie meine Freundin kann aber eben auch eine Stadt als Veranstalter entscheiden, dass keine rassistischen und sexistischen Songs auf ihrer Veranstaltung gespielt werden. Auch in diesem Fall ist das kein Verbot, sondern Ausdruck einer Haltung. Ein behördliches Verbot durchzusetzen, brächte zum Beispiel eine Prüfung mit sich, in der festgestellt wird, ob hier die Kunstfreiheit eingeschränkt werden darf. Wie das ausgehen würde, ist nicht einfach zu beantworten, denn Kunstfreiheit und Sexismus schließen sich laut Chan-jo Jun nicht gegenseitig aus.

Die Bitte der Stadt Würzburg, den Song zu unterlassen, betrifft übrigens nicht ausschließlich „Layla“. Der Ballermann-Schlager ist nur blöderweise gerade der Hit, der lange Platz eins der deutschen Single-Charts für sich bunkert und dementsprechend viele Fans hat.