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Aachen: Lebenslänglich nach 58 Jahren: Ex-SS-Mann (85) muss ins Gefängnis

Aachen : Lebenslänglich nach 58 Jahren: Ex-SS-Mann (85) muss ins Gefängnis

Ein vor 58 Jahren in den Niederlanden gesprochenes Urteil wegen dreifachen Mordes gegen ein ehemaliges Mitglied der Waffen-SS kann jetzt in Deutschland vollstreckt werden. Das hat das Landgericht Aachen entschieden.

Nach dem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss muss der 85 Jahre alte Mann demnächst eine lebenslange Haft antreten.

Er war 1949 in Abwesenheit in Amsterdam zunächst zum Tode verurteilt worden. Zu dieser Zeit hatte er sich aber bereits nach Deutschland abgesetzt. Später wurde seine Strafe in lebenslange Haft umgewandelt (Az.: 33 h StVK 553/04).

Der Mann war laut Gerichtssprecher Holger Brantin während der deutschen Besetzung der Niederlande der Waffen-SS beigetreten. Er soll 1944 drei Männer erschossen haben, die aus Sicht der deutschen Besatzungstruppen dem Umfeld des niederländischen Widerstandes zuzurechnen waren.

1980 wollten die niederländischen Behörden die Auslieferung des Mannes erreichen, das Ersuchen wurde aber vom Oberlandesgericht Köln zurückgewiesen. 23 Jahre später ersuchte das niederländische Justizministerium die deutschen Behörden um die Übertragung der Vollstreckung des Urteils. Dem wurde nun stattgegeben.

Gegen die Aachener Entscheidung kann der Verurteilte allerdings noch Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Köln einlegen.